Informationen zur Geflügelpest
(Aviäre Influenza / Vogelgrippe)
Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung am Dienstagabend umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen
Aufgrund des Ausbruchs gilt vom 25. Oktober eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wurde über eine Allgemeinverfügung angeordnet. In dieser sind auch Karten der Schutz- und Überwachungszone enthalten.
Welche Maßnahmen das Veterinäramt ergriffen hat und welche Pflichten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter jetzt haben, finden Sie unten in den FAQs.


