Ausschreibungen

Ausschreibungen des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis finden Sie auf dem E-Vergabeportal der Innovationsregion Ulm:

https://vergabe-innovationsregion-ulm.de/vergaben/

Vergabeinformationen für Beschränkte Ausschreibungen nach § 20 Abs. 4 VOB/A, Vorinformationen nach § 12 VOB/A – EU und § 38 VgV sowie Vergebene Aufträge im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung nach § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO:
 
https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/

Kontaktdaten der Vergabestelle

Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731/185-1253 oder 0731/185-1188
E-Mail: vergabe@alb-donau-kreis.de
 

Vergebene Aufträge nach VOB/A – Freihändige Vergaben

Unter den folgenden Links informieren wir Sie, nach § 20 Abs. 3 VOB/A, über vergebene Aufträge aus:

Freihändige Vergaben mit einem Auftragswert ab 15.000 Euro

Vergebene Aufträge nach UvgO

Unter folgendem Link finden Sie unsere Vergabebekanntmachungen nach § 30 UVgO:

Vergebene Aufträge aus Verhandlungsvergaben ab 25.000 Euro netto

Vergaben im ÖPNV

Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr sind in der Regel in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Dabei wird das Verkehrsunternehmen, das eine Linie bzw. ein Linienbündel bedienen soll, nach verschiedenen Kriterien aus einem Kreis von Bewerbern ausgewählt.

Soweit Linienverkehre im Alb-Donau-Kreis mittels einer Ausschreibung vergeben werden, erfahren Sie es unter https://vergabe-innovationsregion-ulm.de/vergaben/ oder an dieser Stelle.

Allgemeine Informationen zu Vorabbekanntmachungen

Die folgenden Unterlagen ergänzen die Vorabbekanntmachungen und definieren die allgemeinen Anforderungen zu den Standards der zu erbringenden Leistungen:

Aktuelle Vorabbekanntmachungen gemäß § 8a Abs. 2 PBefG bzw. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007:

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf dem E-Vergabeportal der Innovationsregion Ulm:

https://vergabe-innovationsregion-ulm.de/vergaben/

Entwürfe – zukünftige Vergabeverfahren

Info

Bislang hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises veröffentlicht. Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat am 24. Oktober 2016 beschlossen, öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamts Alb-Donau-Kreises ab 1. Januar 2017 rechtswirksam via Internet vorzunehmen, soweit dies gesetzlich möglich ist. 

Rechtswirksame öffentliche Bekanntmachungen sind ab 1. Januar 2017 unter dieser Rubrik auf der Webseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis einsehbar. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.