Lastenausgleich (Ausgleichsamt)

Anträge nach dem Lastenausgleichsgesetz sind nicht mehr möglich.

Kriegsschadenrente wird noch an Personen gewährt, die ihre Altersversorgung durch Vertreibung, Flucht oder Aussiedlung im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verloren haben. 

Wer Vermögen in der ehemaligen DDR oder in Vertreibungsgebieten zurück erhält, für das früher einmal vom Ausgleichsamt eine Entschädigung gezahlt wurde (Lastenausgleich), muss diese Entschädigung zurückzahlen.

Da sich der Lastenausgleich in der Schlussphase befindet, wurden die Ausgleichsämter aufgelöst. 
Die Restaufgaben werden vom Bundesausgleichsamt in Bad Homburg v. d. Höhe erledigt. 

  • Bundesausgleichsamt 
    Saalburgstraße 157
    61350 Bad Homburg v. d Höhe
        
    Telefon: (030) 187030-0
    Telefax: (030) 187030-3450
        
    Weitere Informationen und Antragsformulare:
    http://www.badv.bund.de/DE/BAA/baa.html 

Für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm wurden die Schlussarbeiten vom Schwarzwald-Baar-Kreis erledigt.

  • Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sozialamt (Ausgleichsamt)
    Am Hoptbühl 2; 78048 Villingen-Schwenningen
    Helwin Ziegler
    Telefon (07721) 913-7258 Telefax (07721) 913-8925
    ausgleichsamt@Lrasbk.de
    Erreichbar von 8:00 bis 11:30 Uhr