Finanzielle Hilfe bei ambulanter/häuslicher Pflegebedürftigkeit (Hilfe zur Pflege)
Leistungen werden gewährt, wenn kein Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Möglich sind je nach Sachlage ein monatliches Pflegegeld und/oder die Bezahlung von Pflegefachkräften.
Das Angebot können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Bitte wenden Sie sich an:
- Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten - 4344Madeleine Zelasko
(Frau Zelasko vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 1H-17
Telefon: 0731 185-4313
Telefax: 0731 185-22 4396
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de