Finanzielle Hilfe bei ambulanter/häuslicher Pflegebedürftigkeit (Hilfe zur Pflege)

Leistungen werden gewährt, wenn kein Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Möglich sind je nach Sachlage ein monatliches Pflegegeld und/oder die Bezahlung von Pflegefachkräften.

Das Angebot können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Bitte wenden Sie sich an: