Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt..
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ausschluss vom Wohngeld
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Verfahrensablauf
Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt. Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
- Jessica Schiffbauer
(Zuständig für die Namen A - Gn)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.32
Telefon (0731) 185-4378
Telefax (0731) 185224378
jessica.schiffbauer@alb-donau-kreis.de - N.N.
(Zuständig für die Namen Go - J)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.34
Telefon (0731) 185-4734
Telefax (0731) 185224734 - N.N.
(Zuständig für die Namen K - Pe)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.34
Telefon (0731) 185-4339
Telefax (0731) 185224339 - Diana Harder
(Zuständig für die Namen Pf - Schr)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.34
Telefon (0731) 185-4738
Telefax (0731) 185224738
diana.harder@alb-donau-kreis.de - Brigitte Schmidt
(Zuständig für die Namen Schu - Z)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.33
Telefon (0731) 185-4343
Telefax (0731) 185224343
brigitte.schmidt@alb-donau-kreis.de
Antragsformulare
- Formulare für Wohngeld für Mieter eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Mietzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
- Formulare für Wohngeld für Eigentümer eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich: