Schülerbeförderung

Beschluss des Kreistags: Alle Familien zahlen ab August 2025 einheitlichen Eigenanteil für Schülerbeförderung

Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat am 19. Mai 2025 beschlossen, die freiwillig geleistete Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis zu beenden: Ab dem 1. August 2025 wird im gesamten Landkreis ein einheitlicher monatlicher Eigenanteil für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt – unabhängig von Schulart, Förderbedarf oder Beförderungsart.

Bislang hatte der Landkreis die Beförderungskosten für Grundschulkinder, Schülerinnen und Schüler an SBBZ, im inklusiven Unterricht und im freigestellten Schülerverkehr sowie für Familien mit mehr als zwei Kindern in der Schülerbeförderung ab dem 3. Kind vollständig übernommen. Diese Regelung ging über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellte eine freiwillige Zusatzleistung dar.

Nach der Schülerbeförderungssatzung des Alb-Donau-Kreises wird für viele Schülerinnen und Schüler bereits ein monatlicher Eigenanteil erhoben. Aktuell beträgt dieser:

  • 46,70 Euro für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen sowie der Gymnasien bis Klasse 10
  • 51,70 Euro (46,70 Euro + 5,00 Euro) für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 an Gymnasien sowie an Kollegien, Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahren

Diese Beträge bleiben unverändert bestehen. Neu ist, dass auch die bisher befreiten Gruppen ab August 2025 in die Eigenanteilsregelung einbezogen werden. Ziel ist es, die Kosten gleichmäßiger zu verteilen und die Haushaltslage zu stabilisieren. Familien mit geringem Einkommen können über verschiedene Sozialleistungen finanzielle Unterstützung oder die Erstattung der Kosten beantragen.

Häufige Fragen und Antworten

Warum wurde die Schülerbeförderungssatzung geändert?

Die Entscheidung ist Teil der dringend erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Kreishaushalts – weitere Einsparmaßnahmen, die andere Bereiche betreffen, werden aktuell zwischen Kreistag und Kreisverwaltung abgestimmt. 2025 verzeichnet der Alb-Donau-Kreis bereits das dritte Jahr in Folge ein strukturelles Haushaltsdefizit. Die schwierige finanzielle Lage betrifft die Kreise und Kommunen flächendeckend in Baden-Württemberg: Haushalte großer Städte wurden beispielsweise nicht vom Regierungspräsidium genehmigt, für einige Kommunen und Landkreise gilt bereits eine Haushaltssperre.
 
Der Grund dafür sind stark angestiegene Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben – auf Kreisebene insbesondere in den Bereichen Sozialleistungen, öffentlicher Nahverkehr und Gesundheitswesen. Gleichzeitig stagnieren die Einnahmen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Sie zwingt Kreistag und Kreisverwaltung dazu, dauerhaft mit geringeren Mitteln auszukommen. In dieser Situation kann der Landkreis freiwillige Zusatzleistungen, wie die bisherige vollständige Übernahme der Schülerbeförderungskosten für bestimmte Gruppen, nicht mehr aufrechterhalten. Der Landkreis ist gezwungen, sich auf seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu konzentrieren.

Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt können Investitionen finanziert und Pflichtaufgaben des Landkreises, wie beispielsweise der Kinderschutz durch das Jugendamt, die Angebote der kreiseigenen Schulen, die Instandhaltung des Straßennetzes oder die Versorgung in den kreiseigenen Krankenhäusern, weiterhin garantiert werden.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Schülerinnen und Schüler an SBBZ, in der Inklusion sowie Kinder in Familien mit drei oder mehr Kindern sind betroffen – im öffentlichen Verkehr und im freigestellten Schülerverkehr. Diese waren bislang von dem Eigenanteil ausgenommen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler haben diesen bislang bereits gezahlt.

Wer musste bislang bereits einen Eigenanteil zahlen?

Nach der Schülerbeförderungssatzung des Alb-Donau-Kreises wird für viele Schülerinnen und Schüler bereits ein monatlicher Eigenanteil erhoben. Aktuell beträgt dieser:

  • 46,70 Euro für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen sowie der Gymnasien bis Klasse 10
  • 51,70 Euro (46,70 Euro + 5,00 Euro) für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 an Gymnasien sowie an Kollegien, Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahren

Diese Beträge bleiben unverändert bestehen. Neu ist, dass auch die bisher befreiten Gruppen ab August 2025 in die Eigenanteilsregelung einbezogen werden.
Ziel ist es, die Kosten gleichmäßiger zu verteilen und die Haushaltslage zu stabilisieren. Familien mit geringem Einkommen können über verschiedene Sozialleistungen finanzielle Unterstützung oder die Erstattung der Kosten beantragen.

Was ist die günstigste Alternative?

Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, wird allen Schülerinnen und Schülern die Nutzung des D-Tickets JugendBW empfohlen. Dieses kostet derzeit 39,42 Euro monatlich (473 Euro jährlich) und ist damit günstiger als viele Schülermonatskarten. Das D-Ticket bietet darüber hinaus bundesweite Nutzungsmöglichkeiten im Nahverkehr – ein deutlicher Vorteil gegenüber bisherigen Angeboten. Familien wird geraten, sich frühzeitig über das Ticket zu informieren.

Werden Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützt?

Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen. Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:
 

  • Kinderzuschlag: Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf, aber nicht vollständig für den Bedarf der Kinder reicht. Die Antragstellung erfolgt über die Familienkasse.
  • Wohngeld: Unterstützung bei Miet- oder Wohnkosten. Zuständig hierfür ist die Wohngeldstelle des Alb-Donau-Kreises.
  • Bürgergeld: Für Familien ohne ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter Alb-Donau-Kreis ist hierfür zuständig.

Einige Gruppen können außerdem das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, das Zuschüsse zu Schülerbeförderungskosten beinhaltet. Das kann beispielsweise Familien betreffen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Bereits ein einfacher Antrag kann eine deutliche Entlastung bringen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder Unterstützung benötige?

Für Fragen stehen Ihnen die zuständigen Ämter des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur Verfügung:

Für Fragen zu Ihren bestehenden Abonnements wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgabestelle.

Kontaktdaten der Ausgabestelle DING: abocenter@ding.eu
Kontaktdaten der Ausgabestelle RAB: servicecenter@dbregiobus-rab.de