Ausländerrecht

Terminvereinbarung

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, können die Dienstleistungen der Ausländerbehörde nur nach voriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Online-Terminvereinbarung: Klicken Sie hier.

Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit

Ausländerbehörde, Dienststelle Ulm
Montag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonische Terminvereinbarung in Ulm:
Aufenthalt: 0731/185-1901
Asyl (einschl. Verpflichtungserklärungen): 0731/185-1900


Ausländerbehörde, Außenstelle Ehingen
Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 17:30 Uhr

 
Hintergrund für die Einschränkungen der Sprechzeiten und Erreichbarkeit sind Personal- und Krankheitsausfälle sowie ein hohes Antragsaufkommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Anträge und sonstige Unterlagen können innerhalb unserer Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr sowie am Donnerstag von 8 Uhr bis 17:30 Uhr) ausschließlich in unserer Infostelle in Zimmer 0B-16, Schillerstraße 30, Ulm abgegeben werden.

Zuständigkeit

Die Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises (Schillerstraße 30, Ulm), Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdienst, ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich im Kreisgebiet aufhalten, zuständig.

Unsere Außenstelle in Ehingen in der Hauptstraße 41 ist für ausländische Staatsangehörige in den Gemeinden um Ehingen zuständig. Ausgenommen sind die Stadt Ehingen selbst sowie die Gemeinden Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen.

Ausländische Staatsangehörige aus dem Gebiet der Stadt Ulm wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Ulm, Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, E-Mail: auslaenderwesen@ulm.de.

Brexit - Information für britische Staatsangehörige

Anträge und Erklärungen

Aufenthaltstitel für Erwachsene und Kinder

Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • gültiger Reisepass
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes, wie z. B. Lohnabrechnung des Vormonats von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
  • Arbeitsbescheinigung über ungekündigtes Arbeitsverhältnis von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
  • Kopie des Mietvertrags
  • bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung
  • bei Studenten zusätzlich
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    • Kopie des Mietvertrags

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch an die Ausländerbehörde wenden (siehe Kontaktdaten rechts).

Einladungen ausländischer Besucher

Weitere Informationen finden Sie hier (139,1 KB).

Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren

Beschleunigung des Verwaltungsverfahren bis zur Visumerteilung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit anerkannter Berufsausbildung oder akademischem Abschluss.