Anmeldung von religiösen Veranstaltungen

Wenn Sie eine Veranstaltung einer Religions-, Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft mit über zehn Teilnehmer/innen durchführen möchten, sind Sie laut der Corona-Verordnung seit dem 25. Januar verpflichtet, diese spätestens zwei Werktage zuvor anzumelden.
 
Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an folgende Adresse: religionsgemeinschaften_corona@alb-donau-kreis.de und nennen Sie uns darin den Namen der Religions-, Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Adresse des Veranstaltungsortes sowie Datum und Uhrzeit der geplanten Veranstaltung.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Wenn Sie am Wochenende medizinische Hilfe benötigen, können Sie sich vom Festnetztelefon an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.