Beurkundungen von Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht

Folgende Beurkundungen sind möglich:

  • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung,
    (diese Beurkundungen sind grundsätzlich auch beim Standesamt möglich)
  • Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern,
  • Verpflichtungen für Betreuungs- oder Kindesunterhalt

Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.

Bitte wenden Sie sich an:

  • Sandra Kretz
    (Frau Kretz vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter.)
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Zimmer 4H-12
    Telefon: 0731 185-4385
    E-Mail: sandra.kretz@alb-donau-kreis.de