Europäischer Sozialfonds: Regionale Arbeitsmarktstrategie

Europäischer Sozialfonds Plus: Förderanträge für 2025 jetzt stellen

In der Zeit vom 30. März bis zum 31. Mai 2024 können freie Träger der Wohlfahrtspflege, Vereine mit sozialem Engagement und Weiterbildungseinrichtungen Anträge auf Projektförderung aus EU Sozialfonds Plus-Mitteln für das Jahr 2025 stellen. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Für Beschäftigungsprojekte im Alb-Donau-Kreis stehen Mittel in einer Gesamthöhe von 165.000 Euro bereit.
 
Gefördert werden Projekte im Alb-Donau-Kreis, die mehrere Zielrichtungen verfolgen: Zum einen geht es um Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Gefördert werden beispielsweise Erziehende, ältere Leistungsberechtigte sowie Menschen mit Behinderungen und Personen mit Migrationshintergrund.
 
Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler sowie andere junge Menschen gefördert werden. Hier geht es um die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Eine weitere Zielgruppe sind Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten, Drittstaaten sowie Geflüchtete und Asylsuchende in sozialen Problemlagen.
 
Grundlage der Projektförderung ist die „Regionale Arbeitsmarktstrategie im Alb-Donau-Kreis für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds“. Alle Anträge müssen sich ausdrücklich auf die Inhalte der Strategie und die Ausschreibung beziehen. Diese finden Sie nachfolgend.

Ein besonderes Augenmerkt wird auf die Definition von Zielen mit realisierbaren Erwartungen sowie auf die Indikatoren zur Projektwirkung gelegt. Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist die niederschwellige Sprachförderung außerhalb von Kursen. 
 

 Anträge und Informationen

Anträge können ab dem 30. März bis zum 31. Mai 2024 bei der L-Bank Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt werden. Dies muss mit dem elektronischen Antragsverfahren geschehen. Den elektronischen Projektantrag (ELAN) und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.esf-bw.de.
 
Weitere Auskünfte für Projektträger im Alb-Donau-Kreis gibt es beim Dezernat Jugend und Soziales im Landratsamt unter der Rufnummer 0731 / 185-4746.