Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten

Welche Leistung wird erbracht? 
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen. 

Wie funktioniert das? 
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen muss jeweils vor Beginn der Fahrt gestellt werden und bezieht sich auf die konkret anstehende Fahrt. Legen Sie bitte bei jeder anstehenden Fahrt im Bewilligungszeitraum einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, aus dem auch die Bankverbindung der Einrichtung hervorgeht. 

Sind nicht alle Daten aus dem Elternbrief ersichtlich, bitte die Bestätigung eintägiger Ausflug/mehrtägige Klassenfahrt (PDF | 32,5 KB) von der Schule ausfüllen lassen. 

Die Leistung wird wie folgt erbracht: 
Der Bewilligungsbescheid über die Kostenübernahme für die Teilnahme Ihres Kindes am Ausflug bzw. an der mehrtägigen Klassenfahrt ist in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vorzulegen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales, rechnet die Kosten dann direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. 

Werden Zuschüsse von anderen Stellen (z.B. Schule, Förderverein, Stiftungen) gewährt, dann werden diese angerechnet.