Schwerbehindertenausweis
Sie haben gesundheitliche Einschränkungen durch eine Krankheit, einen Unfall oder seit Ihrer Geburt?
Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag, stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest und entscheidet über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie die Zuerkennung von Merkzeichen. Mit dieser Anerkennung stehen Ihnen verschiedene Nachteilsausgleiche zu, beispielsweise finanzielle Leistungen, besonderer Schutz im Arbeitsleben, steuerliche Vergünstigungen oder Ermäßigungen im Alltag.
Sie möchten Kontakt mit dem Versorgungsamt aufnehmen? Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis
Sie gelten als schwerbehindert, wenn
- Ihre gesundheitlichen Einschränkungen länger als 6 Monate bestehen
- ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird
- Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Ein Mindestalter ist nicht erforderlich. Eine Antragstellung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, aussagekräftige medizinische Unterlagen einzureichen. Hierzu zählen insbesondere:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Rehabilitations- oder Kurabschlussberichte
- Diagnostische Befunde (z. B. Röntgenaufnahmen)
Bitte beachten Sie: Ärztliche Bescheinigungen, die ausschließlich subjektive Beschwerden enthalten, sind für die Bewertung nicht ausreichend.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie vom Umfang der erforderlichen medizinischen Prüfungen. Eine vollständige Antragstellung kann zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen.
Der schnelle Weg zum Bescheid
Der schnellste Weg zum Bescheid ist ein digitaler Antrag über Service BW.
FAQ (Häufige Fragen)
Sie haben Fragen zu dem Ablauf des Antrages oder zu dem Inhalt des Bescheids. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bestimmt finden auch Sie eine Antwort zu Ihrem Anliegen.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis und was passiert danach?
Der Antrag ist beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Dies ist sowohl online über Service-BW als auch schriftlich möglich.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Versorgungsamt zunächst, ob alle Angaben vollständig sind. Anschließend werden die Unterlagen erfasst und einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter zugeordnet. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Falls erforderlich, werden zusätzliche medizinische Befunde bei Ärztinnen/Ärzten oder Kliniken angefordert. Auf Grundlage dieser Unterlagen erfolgt die medizinische Bewertung und die Entscheidung über Ihren Antrag.
Bitte beachten Sie: Die Eingangsbestätigung wird erst versendet, wenn Ihr Antrag einer zuständigen Sachbearbeiterin oder einem zuständigen Sachbearbeiter zugeteilt wurde. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie in den ersten Wochen noch keine Rückmeldung erhalten, befindet sich Ihr Antrag in der Regel bereits im Bearbeitungsprozess.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere davon, wie zeitnah medizinische Unterlagen eingehen und wie umfangreich der zu prüfender Sachverhalt ist. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihren Antrag vollständig einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Fehlende Angaben oder Unterlagen können die Bearbeitungszeit verlängern. Bitte beachten Sie zudem, dass Rückfragen zum Bearbeitungsstand kurz nach Antragstellung den Bearbeitungsprozess nicht beschleunigen.
Was ist zu tun, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft oder verloren geht?
Wofür wird meine Steuer-ID benötigt?
Wann benötige ich eine Vollmacht?
Warum ist mein Ausweis befristet? Wie verlängere ich diesen?
Der Schwerbehindertenausweis wird aus rechtlichen Gründen in der Regel auf höchstens fünf Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Ausweis – nicht automatisch den festgestellten Grad der Behinderung im Bescheid.
Die Verlängerung können Sie rechtzeitig vor Ablauf beim Versorgungsamt (formlos) beantragen. Gegebenenfalls wird ein aktuelles Passbild benötigt.
Wann kann ich einen blauen Parkausweis erhalten?
Einen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen (blauer EU-Parkausweis) können Sie erhalten, wenn bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall bei den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis. Der Parkausweis wird nicht vom Versorgungsamt, sondern von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite zum Schwerbehindertenausweis.
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