Meldepflichtige Krankheiten

Bei meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um Infektionskrankheiten, die Ärzte und Labore laut §§ 6-9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt melden müssen. Es ist die Aufgabe des Gesundheitsamts, solchen Erkrankungen nachzugehen und mögliche Ansteckungsquellen zu finden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
 
Weitere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern finden Sie auf dieser Seite des Robert-Koch-Instituts sowie unter infektionsschutz.de.
 
Dort finden sich auch wichtige Informationen zu Affenpocken, Masern, Noroviren, Legionellen sowie zur Tuberkulose.

Kontakt

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Gesundheit
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731/185-1735
Fax: 0731/185-1738
E-Mail: gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de

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