Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln 

Das Gesundheitsamt bietet Belehrungen nach §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln an. Diese werden beispielsweise in der Gastronomie benötigt.

Die Infektionsschutzbelehrung erfolgt im Regelfall online. Der Fachdienst Gesundheit hat hierzu eine Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn abgeschlossen.

Einen Termin für die Online-Belehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen.

Die Kosten betragen 30 Euro und können direkt während des Online-Prozess bezahlt werden. Für Ermäßigte (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis, ehrenamtliche Tätige, Lobby-Card, Asylbewerberinnen und Asylbewerber) kostet die Belehrung 12 Euro.

Möchten Sie eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung an die Mailadresse gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, welchen Sie bei der Buchung einsetzen können. Der Gutschein muss vor der Terminbuchung angefordert werden.

Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Bei Fragen zur Online-Belehrung nach § 43 IfSG oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an ifsg@tz-glehn.de.

Für Personen, denen einen Online-Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung nicht möglich ist, finden Belehrungen im Amt statt (Termine hierzu nach Vereinbarung). Die namentliche Anmeldung dazu erfolgt telefonisch unter der Nummer 0731/185-1735. Die Kosten sind bar zu zahlen.