Opferentschädigung

Der Anspruch auf Opferentschädigung ist gesetzlich verankert. Wird jemand Opfer einer Gewalttat, kann sein Leben dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt bleiben. Im Extremfall kann seine Lebensqualität zerstört werden. Diesen schlimmen Folgen nicht mehr völlig hilflos ausgesetzt zu sein – dafür sorgt der Anspruch auf Opferentschädigung.

Für weitere Informationen klicken Sie hier: Opferentschädigungsgesetz (OEG) (PDF | 23,2 KB)

Dieses Angebot können alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen sowie im Rahmen der orthopädischen Versorgung auch Bewohner der Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie gerne in unserem Service-Center in der Schillerstraße 30, 89077 Ulm während unserer Dienstzeiten.

Bitte wenden Sie sich an:

Weitere Informationen:

Formulare: