Winterdienst
Alles klar für den Winterdienst: Straßenmeistereien im Landkreis sind gut gerüstet
Lange bevor die ersten Flocken fallen, haben sich die vier Straßenmeistereien des Alb-Donau-Kreises bereits vorbereitet. In acht Streusalzhallen liegt ausreichend Salz für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die von den Straßenmeistereien betreut
werden. Rund 10000 Tonnen Salz werden im Alb-Donau-Kreis in der Wintersaison auf mehr als 800 Kilometer Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen ausgebracht, um die Verkehrssicherheit im Landkreis aufrecht zu erhalten. Um die Salzvorräte zu günstigen Konditionen aufzufüllen und den Nachschub im Winter zu jeder Zeit sicherzustellen, werden nach europaweiter Ausschreibung entsprechende Lieferverträge abgeschlossen.
Im Fuhrpark der Straßenmeistereien stehen 14 eigene Fahrzeuge für den Winterdienst bereit. Während des Winterdienstes werden weitere 24 Fahrzeuge zusätzlich angemietet. Die Straßenmeistereien sind ausgerüstet mit LKW, Unimogs und den dazu passenden Schneepflügen und Streugeräten.In den 4 Straßenmeistereien sind Bereitschaftspläne für die Straßenwärter aufgestellt. Einsatzbeginn ist früh morgens um 3.00 Uhr. Im Regelfall sind die Winterdienstmannschaften bis 22.00 Uhr im Einsatz, bei entsprechender Witterung und Straßenzustand auch bis 24.00 Uhr. Bei Bedarf sind rund 60 Personen im Zweischichtbetrieb im Winterdienst eingesetzt.
Wenn SWIS, das Straßenzustands- und Wetterinformationssystem, Glatteis oder Schnee auf den Straßen des Alb-Donau-Kreises ankündigt, alarmieren die Einsatzleitungen des Winterdienstes die Rufbereitschaft. SWIS wurde zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst entwickelt und wird heute bundesweit von den Straßenwinterdiensten genutzt. Es bündelt die Informationen aus Wetterprognose und Glättemeldeanlagen zu kleinräumigen, präzisen Vorhersagen.
Obwohl es keine generelle Streupflicht gibt, sind die Winterdienstler - bei Bedarf - rund um die Uhr im Einsatz. Alle Bundes-, Landes und Kreisstraßen werden bei Eis und Schnee nach besten Kräften geräumt und gestreut. Das heißt aber nicht - so die einschlägige Rechtsprechung -, dass Straßen vollständig von Eis und Schnee befreit sein müssten. Das ist auch nicht möglich: Der Winterdienst kann nicht zu jeder Zeit an jeder Stelle des Straßennetzes sein. Mit Glätte und Behinderungen muss der Verkehrsteilnehmer im Winter immer rechnen und sollte sein Fahrverhalten darauf einstellen.