Badewasserkontrolle

Wasserqualität der Badeseen

Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden im Sommer ist eine hygienisch einwandfreie Wasserqualität.

Um die Badegäste vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen, werden ausgewiesene Badeseen im Alb-Donau-Kreis - wie in den anderen Landkreisen Baden-Württembergs auch - vom Gesundheitsamt während der Badesaison, von Mitte Mai bis Mitte September, regelmäßig nach den Gütekriterien der EG-Badegewässerrichtlinie überwacht.
In 4-wöchigem Rhythmus werden Wasserproben entnommen, die im Landesgesundheitsamt mikrobiologisch untersucht werden. Bei Bedarf werden die Untersuchungsintervalle verkürzt.

Badeseen im Alb-Donau-Kreis
Hinein in die Fluten: Ungetrübter Badespaß in 10 Seen mit ständig kontrollierter Wasserqualität:

Badessen Gemeinde
Badesee Schnürpflingen 89184 Schnürpflingen
Badesee Heiligau 89191 Illerrieden
Badesee Dietenheim 89165 Dietenheim
Badesee Unterbalzheim 88481 Balzheim
Östlicher Badesee Rißtissen  89584 Ehingen
Sonntagsee Herbertshofen 89584 Ehingen
Badesee Heppenäcker 89616 Rottenacker
Kleiner Ersinger Badesee 89155 Erbach
Großer Ersinger Badesee 89155 Erbach
Badesee Erbach* 89155 Erbach

* Der Badesee Erbach ist als Freibad-Anlage gestaltet: Bei guter Witterung ist er täglich von 9 bis 20 Uhr geöffnet (Saison Mai bis September). Die übrigen Seen sind frei zugänglich.

Die Liste der zu überwachenden Badegewässern wird bei Bedarf unter Beteiligung von Gemeinden und Bürgern angepasst. Zu diesem Zweck können Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden bei den Gemeinden, aber auch beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, FD Gesundheit oder FD Umwelt/Wasserbehörde vorgebracht werden.

In den vergangenen Jahren haben die mikrobiologischen Untersuchungen gezeigt, dass die Seen in gutem Zustand sind. Das Baden ist bedenkenlos möglich.

Die interaktive Badegewässerkarte Baden-Württemberg gibt einen Überblick über die Badegewässer, die regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin überwacht werden. Sie informiert auch über den hygienischen Qualitätsstatus der Vorjahre.

Fließgewässer wie Flüsse und Bäche werden nicht untersucht, da in solche Gewässer in der Regel (geklärte) Abwässer eingeleitet werden. Im Gegensatz zu den Badeseen ist das Baden in Fließgewässern deshalb aus hygienischer Sicht grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Untersuchungen vor Ort

Mikrobiologische Untersuchung des Wassers
Ab der Badesaison 2008 werden Badegewässer nach der neuen EU-Badewasserrichtlinie auf die mirkrobiologischen Parameter Escherichia coli und intestinale Enterokokken untersucht.
Diese beiden Bakterien sind Darmbakterien, die beim Warmblüter (Mensch und Tier) vorkommen und sich im Wasser nicht vermehren können. Sie sind deshalb gut zur Untersuchung der Wasserqualität geeignet. 

Anders als früher wird künftig für die Qualitätseinstufung eines Badeplatzes auch nicht mehr eine Einzelmessung im Vordergrund stehen, sondern sich die Beurteilung auf einen Zeitabschnitt von vier Jahren beziehen 

Die überwachten Badegewässer im Alb-Donau-Kreis genügen seit Jahren den Anforderungen und sind somit aus gesundheitlicher Sicht zum Baden einwandfrei.

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der gemeinsamen
Homepage des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg

Schwimmbäder

hier ist Bild zu sehen: Ein Kind springt ins Wasser

Das Beckenwasser in Schwimmbädern muss genau festgelegten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der DIN 19 643 entsprechen. So können Infektionen beim Schwimmen vermieden werden. Die Betreiber führen zur Qualitätskontrolle Betriebstagebücher.

Untersuchungen vor Ort:

Optische Prüfung des Wassers

  • Klarheit
  • Trübung
  • Färbung

Chemisch-physikalische Wasseruntersuchung

  • pH-Wert
  • freies und gebundenes Chlor
  • Säurekapazität
  • Oxidierbarkeit
  • Wassertemperatur

Hygienische Beurteilung

  • Frischwasserzufuhr
  • Besucherzahl je Tag
  • Art und den Verbrauch von Zusatzstoffen zur Aufbereitung
  • Filterrückspülungen
  • Barfuß-, Dusch- und Toilettenbereiche
  • Reinigung und Desinfektion
  • allgemeiner Hygienezustand

Untersuchungen im Labor:

Chemisch-mikrobiologische Wasseruntersuchung

  • verschiedene Keime und Krankheitserreger
  • Chlorreaktionsprodukte

Wir achten auf der Grundlage des § 37 Infektionschutzgesetz darauf, dass die Anforderungen bei den 50 öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Alb-Donau-Kreis und Ulm eingehalten werden. Bei Bedarf entnehmen wir zusätzliche Wasserproben.