Landratsamt - Aufgaben, Verwaltungsgliederung
Das Landratsamt hat eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises (Kreisbehörde) und untere Verwaltungsbehörde, also Staatsbehörde. Für die Staatsbehörde liegt die alleinige Zuständigkeit beim Landrat. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.
Das Landratsamt als Kreisbehörde
- Sozialwesen; Jugendhilfe
- Schulwesen (für die kreiseigenen Schulen: Berufsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren)
- Abfallwirtschaft
- öffentlicher Personennahverkehr
- Wirtschaftsförderung
- Kreiskämmerei
- Krankenhauswesen (Die drei Krankenhäuser des Landkreises sind Teil der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales.)
Das Landratsamt als Staatsbehörde
- Baugenehmigungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde (z.B. Kfz.-Zulassung, Führerscheinwesen)
- Kreispolizeibehörde (zuständig beispielsweise für Gaststättenwesen und Gewerberecht; nicht zu verwechseln mit Vollzugspolizei)
- Umweltschutz (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht)
- Rechtsaufsicht über Gemeinden
- Gesundheitsdienstleistungen
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Fachdienste für Landwirtschaft und Forsten
- Vermessung und Flurneuordnung
- Straßenbauverwaltung