Nahverkehrsplan für den Alb-Donau-Kreis

Gemeinsam für eine zukunftsweisende Mobilität!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wird in den kommenden Monaten den bisherigen Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises aus dem Jahr 2015 fortschreiben. Der Nahverkehrsplan bildet die Basis für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis. In diesem werden somit die Weichen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der nächsten Jahre gestellt.Wir möchten die Ziele für unseren ÖPNV festlegen und neu definieren.

In einem ersten Schritt konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen, Ideen und Wünsche in einer Umfrage mitteilen. An der Befragung, die vom 19. März bis 21. April 2024 stattfand, nahmen 1.700 Personen teil. Die Ergebnisse der Umfrage können Sie hier (PDF | 1,283 MB) einsehen.

Ein an die Umfrage anschließender Workshop, an dem Kreistagsabgeordnete und Vertreter der Verwaltung teilnahmen, definierte die zentralen Ziele des fortzuschreibenden Nahverkehrsplans. Die im Workshop erarbeiteten Ziele bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans. Diese ersten Überlegungen sollen im Laufe der Planentwicklung konkretisiert werden. Die endgültige Entscheidung über den Nahverkehrsplan obliegt dem Kreistag, wobei im weiteren Verlauf der Bearbeitung noch Änderungen in den Planungen eintreten können.
 
Die Ziele im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes finden Sie hier (PDF | 349,6 KB).

FAQ - Nahverkehrsplan 2025

Was ist ein Nahverkehrsplan?

Der Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises ist ein strategisches Dokument, das die Entwicklung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis festlegt. Der ÖPNV umfasst Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen, die von jedem genutzt werden können. Im Alb-Donau-Kreis beinhaltet der Nahverkehrsplan die Planung des zukünftigen Busverkehrs im Landkreis. Für den Zugverkehr ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Ziel ist es, ein effizientes, zugängliches und benutzerfreundliches Verkehrsnetz zu schaffen, das allen Einwohnern und Besuchern zur Verfügung steht.

Was wird im Nahverkehrsplan festgelegt?

Im Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises werden wesentliche Aspekte des ÖPNV definiert, darunter:

  1. Taktung und Fahrplan: Hierbei geht es um die Festlegung von Fahrzeiten und die Häufigkeit, mit der Verkehrsmittel verkehren.
  2. Umstiegspunkte und Verknüpfungspunkte: Bestimmung zentraler Knotenpunkte, die eine Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln ermöglichen.
  3. Fahrzeugart und Ausstattung: Auswahl und Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge, um Komfort und Effizienz zu gewährleisten.
  4. Barrierefreiheit: Gewährleistung des barrierefreien Zugangs zu Verkehrsmitteln und Haltestellen für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Der Plan wird üblicherweise alle fünf Jahre erstellt oder aktualisiert, um Anpassungen an neue Bedürfnisse und Entwicklungen zu ermöglichen, wobei bei Bedarf auch fortlaufend Änderungen möglich sind.

Warum erstellt der Alb-Donau-Kreis einen Nahverkehrsplan?

Die Erstellung eines Nahverkehrsplans ist verpflichtend und dient der Schaffung von Verlässlichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste des Alb-Donau-Kreises. Das Ziel ist es, ein wirtschaftliches und umweltfreundliches Mobilitätsangebot bereitzustellen, das für alle zugänglich ist.

Wie entsteht ein Nahverkehrsplan?

Die Entwicklung des Nahverkehrsplans ist ein umfassender Prozess, der von der Kreisverwaltung initiiert und durchgeführt wird. Unterstützt wird diese hierbei durch Experten, welche sich in Arbeitsgruppen einbringen. Der Kreistag trifft die endgültige Entscheidung über die Annahme des Plans. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess ist Politik und Verwaltung wichtig, um sicherzustellen, dass der Plan gut zu den Menschen im Landkreis passt.

Wie werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Nahverkehrsplan berücksichtigt?

Der Nahverkehrsplan legt großen Wert auf die Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass der ÖPNV für alle Nutzergruppen zugänglich ist. Dazu gehören Maßnahmen wie der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Ausstattung mit akustischen und visuellen Informationssystemen für seh- oder hörbehinderte Menschen und die Beschaffung von Niederflurbussen.

Was geschieht, wenn sich die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung ändern?

Der Nahverkehrsplan ist so gestaltet, dass er flexibel auf Veränderungen in den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung reagieren kann.