ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten: www.alb-donau-kreis.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    
    1. Es sind ältere Grafiken abgebildet, deren Text nicht als Text-Element dargestellt ist, sondern als Schrifttext innerhalb der Grafik.
    2. Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten.
    3. Unsere Videos sind noch nicht gänzlich barrierefrei. Neue Videoproduktionen werden aber grundsätzlich mit Untertiteln versehen, damit Menschen mit einer Hörbehinderung sie wahrnehmen können.
  2. Unverhältnismäßige Belastung        
    1. Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung der Internetseite sowie von mehreren Tausend PDF-Dokumenten werden diese unter Beteiligung der Kreis-Behindertenbeauftragten zunächst priorisiert. Die barrierefreie Anpassung der Internetseite sowie die Bearbeitung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2020 im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 26. Februar 2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter presse@alb-donau-kreis.de. Informationen über von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommene Inhalte können Sie unter presse@alb-donau-kreis.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehenden Mitteilungen ist: Landratsamt Alb-Donau-KreisDaniela BaumannSchillerstraße 3089077 Ulm

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls das Landratsamt Alb-Donau-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Für den Alb-Donau-Kreis ist dies:
 
Imke Schmid
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kommunale Behindertenbeauftragte
Schillerstraße 30
Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H-13
89077 Ulm
Telefon: 0731/ 185 4744
E-Mail: imke.schmid@alb-donau-kreis.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.