Finanzielle Hilfe bei Heimpflegebedürftigkeit
Dies ist eine finanzielle Hilfe, wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen, der Zuschuss der Pflegekasse und Unterhaltszahlungen von Kindern für die Bezahlung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen. Leistungen werden in der Regel nur gewährt, wenn vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 festgestellt wurde.
Pflegebedürftige aus dem Alb-Donau-Kreis, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
- Antrag auf Sozialhilfe (930,6 KB)
Bitte wenden Sie sich an:
- Ganimete Begu
(Frau Begu vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.25
Telefon 0731 185 4396
Telefax 0731 185 22 4396
ganimete.begu@alb-donau-kreis.de - Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon (07391) 779-2455
Telefax (07391) 779-2466
marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten