Allgemeinverfügung veröffentlicht: Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe
„Die aktuelle Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist dramatisch und verheerend für die Geflügelhaltung. Für den betroffenen Landwirt in Öllingen ist die Situation äußerst belastend. Die Seuchenbekämpfung ist jetzt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder seinen Beitrag leisten muss“, sagt Landrat Heiner Scheffold.
„Mein besonderer Dank gilt dem Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises, das seit Dienstag ununterbrochen im Einsatz ist. Diese Arbeit ist extrem fordernd und verlangt den Mitarbeitenden viel ab. Ebenso danke ich dem Land Baden-Württemberg für die schnelle Unterstützung, insbesondere der Taskforce Tierseuchenbekämpfung, dem Regierungspräsidium Tübingen und allen Landkreisen, die Unterstützung leisten. Nur durch die enge, kreisübergreifende Zusammenarbeit können wir die weitere Ausbreitung eindämmen. Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, durch konsequente Vorsicht und Hygienemaßnahmen ihren Teil zur Eindämmung beizutragen.“
Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Sie legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.
Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel.
Geflügelhalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu kontrollieren und jedes veränderte Verhalten oder erhöhte Verluste unverzüglich dem Veterinäramt zu melden (Hinweise bitte an frage@alb-donau-kreis.de). Darüber hinaus gilt ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und sonstige Erzeugnisse aus den betroffenen Zonen. Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Alb-Donau-Kreis untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen, Karten der Schutz- und Überwachungszonen sowie weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis unter www.alb-donau-kreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Antworten auf häufig gesuchte Fragen sind über die Startseite erreichbar.
Maßnahmen vor Ort laufen auf Hochtouren
Nach der Tötung der Tiere wird der betroffene Hof in Öllingen gründlich gereinigt und desinfiziert. Parallel dazu läuft die Kontaktermittlung, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Erste Betriebe in der Umgebung wurden bereits getestet – bislang ohne neue Positivbefunde. Nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten werden die Beprobungen ausgeweitet, um ein möglichst genaues Bild der Lage zu erhalten.
Innerhalb der Schutzzone (Radius 3 Kilometer) befinden sich 47 Geflügelhaltungen im Alb-Donau-Kreis, die beprobt werden müssen. In der Überwachungszone (Radius 10 Kilometer) liegen 121 Betriebe im Alb-Donau-Kreis sowie 240 Betriebe im benachbarten Landkreis Heidenheim. Kleinere Flächen der Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen liegen ebenfalls innerhalb der Zone. Die Regierung von Oberschwaben wurde informiert. Alle betroffenen Höfe auf baden-württembergischer Seite sind benachrichtigt; das Vorgehen erfolgt risikoorientiert in enger Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen und dem Regierungspräsidium Tübingen.
Das Landratsamt wird die Öffentlichkeit umgehend informieren, sollte sich die Geflügelpest weiter ausbreiten oder neue Nachweise hinzukommen.
Veterinäramt ruft zur Mithilfe auf
Das Veterinäramt bittet ausdrücklich darum, dass auch Geflügelhalter außerhalb der eingerichteten Zonen ihren Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten. „Nur, wenn überall im Landkreis die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden – vom kleinen Hobbyhalter bis zum großen Betrieb – können wir verhindern, dass das Virus weiter verschleppt wird“, betont der stellvertretende Leiter des Veterinäramts, Nikolaos Efthymiopoulos. „Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel strikt zu vermeiden, Ställe und Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und betriebsexterne Personen fernzuhalten.“


