Forstreviere
Zuständigkeiten
Die Waldflächen im Alb-Donau-Kreis sind in Staatswaldreviere und in Betreuungsreviere aufgeteilt. Die Revierleiter der 13 Betreuungsreviere sind Ansprechpartner für den Körperschafts- und Privatwald.
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Kontaktdaten Betreuungsreviere (50,5 KB)
Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist Forst Baden-Württemberg (ForstBW) als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. Die Kontaktdaten der ForstBW AÖR Forstbezirk Ulmer Alb erhalten Sie über folgenden Link: https://www.forstbw.de/forstbw/standorte/dienststellen/
Dienstleistungen im Privatwald
Für die Privatwaldbesitzer wird ein umfassendes Dienstleistungsangebot gemacht: Holzauszeichnen, Sortierung von Hölzern, Holzvermarktung, Beratung in waldbaulichen Fragen und vieles mehr. Man unterscheidet grundsätzlich folgende Betreuungsformen:
fallweise = anlassbezogene Nachfrage des Waldbesitzers; i.d.R. beim Revierleiter und ständige = Betreuung auf vertraglicher Basis
Die anfallenden Kostensätze und Gebühren sind in der Privatwaldverordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.