Widersprüche gegen Gemeinderatswahl in Illerkirchberg zurückgewiesen

Wahlvorschlag „Unabhängige Bürgerliste Illerkirchberg“ korrekt aufgestellt

Gegen die Zulassung des Wahlvorschlags „Unabhängige Bürgerliste Illerkirchberg“ (UBI) zur Gemeinderatswahl in Illerkirchberg am 9. Juni 2024 haben vier Personen Widerspruch eingelegt.

Grund für den Widerspruch war ein Bericht der Wählervereinigung im Mitteilungsblatt der Gemeinde, in dem das Verfahren für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber falsch dargestellt wurde. Die Wählervereinigung schreibt darin missverständlich, dass die Kandidatenliste durch „offene Wahl“ aufgestellt wurde.

Nach den Vorgaben des Kommunalwahlrechts müssen die Kandidatinnen und Kandidaten geheim gewählt werden. Dies wird in dem Protokoll über die Aufstellungsversammlung der UBI auch vom Versammlungsleiter und zwei Anwesenden durch eine Versicherung an Eides statt bestätigt. Die Gemeindeverwaltung hatte nach dem widersprüchlichen Bericht die Vertreter der Wählervereinigung bereits Anfang April 2024 um nochmalige Bestätigung gebeten, dass die Vorgaben des Kommunalwahlrechts eingehalten wurden.

Nachdem diese Bestätigungen vorlagen, hat der Gemeindewahlausschuss am 3. April 2024 den Wahlvorschlag UBI zur Wahl zugelassen. Im Rahmen der Widerspruchsverfahren hat der Gemeindewahlausschuss am 7. Mai 2024 in einer Sitzung nochmals festgestellt, dass kein Grund für eine Zurückweisung des Wahlvorschlags UBI vorliegt. Der Gemeindewahlausschuss konnte damit den Widersprüchen nicht abhelfen und legte sie dem Landratsamt als Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vor.
 
Die zwischenzeitlich erfolgte Prüfung der Widersprüche durch das Landratsamt bestätigte diese Sichtweise. Die Widersprüche wurden daher zurückgewiesen. Die Gemeinderatswahl kann wie geplant am 9. Juni 2024 stattfinden.
 
Für die Widerspruchsführer besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.