Beförderung mit Privat-Pkw
Sind keine oder unzumutbare Verbindungen im Öffentlichen Personennahverkehr zwischen Ihrem Wohnort und der besuchten Schule vorhanden, kann eine Beförderung im privaten Pkw vom Alb-Donau-Kreis bezuschusst werden. Dieser Einsatz eines Pkw muss spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beförderung beim Schulträger beantragt werden. Verwenden Sie dazu das Formular: Antrag zum Einsatz privater Kraftfahrzeuge. (PDF | 214,6 KB)
Der Schulträger erstattet den Erziehungsberechtigten die nachgewiesenen notwendigen Beförderungskosten sowie die Nutzung privater Kraftfahrzeuge, sofern zulässig und genehmigt. Dafür beantragen Sie jeweils zum 15. Februar und 15. September die Erstattung der Ihnen im vorangegangenen Schulhalbjahr entstandenen Beförderungskosten beim Schulträger.
Die nachgewiesenen notwendigen Beförderungskosten werden nur bezuschusst, wenn die Erstattung bis spätestens 1. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet, über den Schulträger beim Landratsamt beantragt wird. Für die Erstattung sind Pflichtanlagen notwendig. Bitte nutzen Sie den „Antrag Fahrgelderstattung zum Einsatz privater Kraftfahrzeuge“ und reichen Sie den ausgefüllten Antrag mitsamt der Fehltagebescheinigung der Schule beim Schulträger ein. Für die Dokumentation der Fehltage bieten wir Ihnen an, die Schulkalender Baden-Württemberg zu nutzen. Tragen Sie hier lediglich die Fehltage des Kindes ein. Die Schule ergänzt den Kalender mit den beweglichen Ferientagen und bestätigt auf der Rückseite mit Stempel und Unterschrift die Fehltage.
Bei diesen und weiteren allgemeinen Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich bitte an:
Frau Christine Wörz
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1305
Fax 0731 185-221305
E-Mail: christine.woerz@alb-donau-kreis.de

