FAQ zum Schwerbehindertenausweis

Allgemeines

Bekomme ich automatisch einen Schwerbehindertenausweis, wenn ich gesundheitliche Einschränkungen habe?

Nein. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird ausschließlich im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft. Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Schwerbehindertenausweis erfüllen?

  • Voraussichtlich länger als sechs Monate bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Feststellung eines GdB von mindestens 50
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Keine Altersgrenze (Antrag möglich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)

Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB) und welche Rolle spielen Merkzeichen?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung Ihr tägliches Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.  Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
 
Zusätzlich können Merkzeichen festgestellt werden. Sie weisen auf besondere Einschränkungen hin, zum Beispiel bei der Mobilität oder beim Hilfebedarf, und können verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen – etwa steuerliche Vergünstigungen, Parkerleichterungen oder besondere Rechte im Arbeitsleben.

Welche GdB-Stufen gibt es?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.

Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Was bedeutet „Nachteilsausgleich“?

  • Nachteilsausgleiche sind gesetzlich vorgesehene Unterstützungen oder Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen, z.B. Steuerliche Vergünstigungen
  • Ermäßigungen oder Befreiungen im öffentlichen Nahverkehr
  • Parkerleichterungen

Ob ein Nachteilsausgleich möglich ist, richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung und den Merkzeichen.

Welche Merkzeichen gibt es?

Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die besondere gesundheitliche Einschränkungen kennzeichnen.

Beispiele:

  • G – erhebliche Gehbehinderung
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitperson erforderlich
  • H – hilflos
  • Bl – blind
  • Gl – gehörlos
  • RF – Rundfunkbeitragsermäßigung

Merkzeichen bestimmen, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.
 
Sofern Sie eine Wertmarke erhalten haben und diese beantragt haben, erhalten Sie die Folgeanträge rechtzeitig vor Ablauf automatisch zugesendet.

Vertretung / Vollmacht

Welche Angaben muss eine Vollmacht enthalten?

  • Name und Anschrift der betroffenen Person
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Umfang der Vertretung
  • Unterschrift der betroffenen Person

Sofern ein Antrag für ein minderjähriges Kinde gestellt wird, ist es zwingend erforderlich, dass beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag unterschreiben.
Hat nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Antragstellungen

Wie läuft ein Erstantrag ab?

Der Ablauf ist in der Regel:

  1. Eingang des Antrags
  2. Prüfung auf Vollständigkeit
  3. Versand Antragsbestätigung
  4. Ggf. Anforderung medizinischer Unterlagen
  5. medizinische Bewertung
  6. Entscheidung und Bescheiderteilung

Wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, erhalten Sie (falls beantragt) einen Schwerbehindertenausweis.

Welche Unterlagen sollte ich dem Antrag beifügen?

  • Passbild
  • medizinische Befundberichte
  • Krankenhausberichte oder Reha-Berichte
  • Pflegegutachten
  • Vollmacht (falls zutreffend)

Auch ohne eigene Unterlagen kann ein Antrag gestellt werden.
Beachten Sie: Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungsdauer.

Was passiert, wenn ich keine medizinischen Unterlagen habe?

Mit Ihrer Unterschrift im Antrag erteilen Sie eine Schweigepflichtentbindung.
Das Versorgungsamt kann die benötigten Unterlagen direkt bei den von Ihnen angegebenen Ärzten oder Einrichtungen anfordern.
 
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Vollständigkeit der Unterlagen und den notwendigen ärztlichen Stellungnahmen ab.
Unvollständige oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Was mache ich, wenn im Formular nicht genug Platz für Ärzte oder Erkrankungen ist?

Zusätzliche Angaben können auf einem gesonderten, unterschriebenen Blatt ergänzt werden.

Was muss ich bei einem Antrag für mein minderjähriges Kind beachten?

Grundsätzlich müssen beide Sorgeberechtigten den Antrag unterschreiben.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Wann sollte ich einen Änderungsantrag stellen?

Ein Änderungsantrag ist sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat oder wenn zusätzliche Merkzeichen geprüft werden sollen.

In einem Änderungsantrag genügt es, die Ärztinnen/Ärzte anzugeben, die Sie aktuell wegen der neuen oder verschlechterten Gesundheitsstörungen behandeln.

Laufendes Antragsverfahren

Wie kann ich die Bearbeitung meines Antrags unterstützen?

Den Antrag vollständig einreichen – stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten sind. Auf Rückfragen des Versorgungsamtes zeitnah reagieren – so können wir offene Punkte schneller klären. Nur notwendige Unterlagen nachreichen – zusätzliche Dokumente verzögern die Bearbeitung nicht, wenn sie relevant sind.
 
Bitte beachten Sie: Sachstandsanfragen kurz nach Antragstellung beschleunigen das Verfahren nicht.

Muss ich persönlich zu einem Arzt des Versorgungsamtes?

In der Regel ist eine persönliche Vorstellung nicht erforderlich. Die medizinische Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen (Aktenlage). Nur in Ausnahmefällen kann es notwendig werden, dass ergänzende medizinische Untersuchungen veranlasst werden.

Kann ich während des Verfahrens weitere medizinische Unterlagen nachreichen?

Ja, neue Unterlagen können jederzeit nachgereicht werden. Beachten Sie jedoch, dass dies zu Verzögerungen führen kann.

Bescheid und Ausweis

Kann ich das Ergebnis meines Bescheids vorab erfahren?

Nein. Das Ergebnis wird ausschließlich schriftlich mit dem Bescheid mitgeteilt.
Vorläufige Auskünfte oder Ausweise sind nicht möglich.

Was ist das "Beiblatt"?

Wenn Sie die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen (z. B. G, aG, H, Bl, Gl) erfüllen, erhalten Sie mit dem Bescheid automatisch ein Beiblatt mit dem Antrag für mögliche Nachteilsausgleiche.
 
Hierbei handelt es sich z.B. um die Anträge für eine kostenpflichtige oder kostenlose Wertmarke oder für die KFZ-Steuer Ermäßigung.

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Bei Vorliegen des Merkzeichens RF erhalten Sie eine Bescheinigung. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen Sie anschließend beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Weitere wichtige Themen

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Nach Ihrer amtlichen Anmeldung am neuen Wohnort sind Sie verpflichtet, dem bisher zuständigen Versorgungsamt Ihre neue Adresse mitzuteilen. Im Anschluss wird Ihre Akte an das Versorgungsamt Ihres neuen Wohnortes weitergeleitet.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein.

Dem Widerspruch ist eine Begründung beizufügen, in der Sie erläutern, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind – zum Beispiel, weil der Grad der Behinderung als zu gering eingeschätzt wurde oder ein Merkzeichen abgelehnt wurde.

Weitere Informationenfinden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

Muss der Tod eines Antragstellenden mitgeteilt werden?

Ja. Der Ausweis und eventuell ausgegebene Wertmarken verlieren ihre Gültigkeit und sind zurückzusenden.

Wie muss bei der Gleichstellung (GdB 30 - 40) vorgegangen werden?