FAQ zum Schwerbehindertenausweis
Allgemeines
Bekomme ich automatisch einen Schwerbehindertenausweis, wenn ich gesundheitliche Einschränkungen habe?
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Schwerbehindertenausweis erfüllen?
Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB) und welche Rolle spielen Merkzeichen?
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung Ihr tägliches Leben einschränkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Zusätzlich können Merkzeichen festgestellt werden. Sie weisen auf besondere Einschränkungen hin, zum Beispiel bei der Mobilität oder beim Hilfebedarf, und können verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen – etwa steuerliche Vergünstigungen, Parkerleichterungen oder besondere Rechte im Arbeitsleben.
Welche GdB-Stufen gibt es?
Was bedeutet „Nachteilsausgleich“?
- Nachteilsausgleiche sind gesetzlich vorgesehene Unterstützungen oder Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen, z.B. Steuerliche Vergünstigungen
- Ermäßigungen oder Befreiungen im öffentlichen Nahverkehr
- Parkerleichterungen
Ob ein Nachteilsausgleich möglich ist, richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung und den Merkzeichen.
Welche Merkzeichen gibt es?
Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die besondere gesundheitliche Einschränkungen kennzeichnen.
Beispiele:
- G – erhebliche Gehbehinderung
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- B – Begleitperson erforderlich
- H – hilflos
- Bl – blind
- Gl – gehörlos
- RF – Rundfunkbeitragsermäßigung
Merkzeichen bestimmen, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.
Sofern Sie eine Wertmarke erhalten haben und diese beantragt haben, erhalten Sie die Folgeanträge rechtzeitig vor Ablauf automatisch zugesendet.
Vertretung / Vollmacht
Welche Angaben muss eine Vollmacht enthalten?
- Name und Anschrift der betroffenen Person
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Umfang der Vertretung
- Unterschrift der betroffenen Person
Sofern ein Antrag für ein minderjähriges Kinde gestellt wird, ist es zwingend erforderlich, dass beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag unterschreiben.
Hat nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Antragstellungen
Wie läuft ein Erstantrag ab?
Der Ablauf ist in der Regel:
- Eingang des Antrags
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Versand Antragsbestätigung
- Ggf. Anforderung medizinischer Unterlagen
- medizinische Bewertung
- Entscheidung und Bescheiderteilung
Wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, erhalten Sie (falls beantragt) einen Schwerbehindertenausweis.
Welche Unterlagen sollte ich dem Antrag beifügen?
Was passiert, wenn ich keine medizinischen Unterlagen habe?
Mit Ihrer Unterschrift im Antrag erteilen Sie eine Schweigepflichtentbindung.
Das Versorgungsamt kann die benötigten Unterlagen direkt bei den von Ihnen angegebenen Ärzten oder Einrichtungen anfordern.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Vollständigkeit der Unterlagen und den notwendigen ärztlichen Stellungnahmen ab.
Unvollständige oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Was mache ich, wenn im Formular nicht genug Platz für Ärzte oder Erkrankungen ist?
Was muss ich bei einem Antrag für mein minderjähriges Kind beachten?
Wann sollte ich einen Änderungsantrag stellen?
Ein Änderungsantrag ist sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat oder wenn zusätzliche Merkzeichen geprüft werden sollen.
In einem Änderungsantrag genügt es, die Ärztinnen/Ärzte anzugeben, die Sie aktuell wegen der neuen oder verschlechterten Gesundheitsstörungen behandeln.
Laufendes Antragsverfahren
Wie kann ich die Bearbeitung meines Antrags unterstützen?
Den Antrag vollständig einreichen – stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten sind. Auf Rückfragen des Versorgungsamtes zeitnah reagieren – so können wir offene Punkte schneller klären. Nur notwendige Unterlagen nachreichen – zusätzliche Dokumente verzögern die Bearbeitung nicht, wenn sie relevant sind.
Bitte beachten Sie: Sachstandsanfragen kurz nach Antragstellung beschleunigen das Verfahren nicht.
Muss ich persönlich zu einem Arzt des Versorgungsamtes?
Kann ich während des Verfahrens weitere medizinische Unterlagen nachreichen?
Bescheid und Ausweis
Kann ich das Ergebnis meines Bescheids vorab erfahren?
Was ist das "Beiblatt"?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen (z. B. G, aG, H, Bl, Gl) erfüllen, erhalten Sie mit dem Bescheid automatisch ein Beiblatt mit dem Antrag für mögliche Nachteilsausgleiche.
Hierbei handelt es sich z.B. um die Anträge für eine kostenpflichtige oder kostenlose Wertmarke oder für die KFZ-Steuer Ermäßigung.
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Weitere wichtige Themen
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein.
Dem Widerspruch ist eine Begründung beizufügen, in der Sie erläutern, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind – zum Beispiel, weil der Grad der Behinderung als zu gering eingeschätzt wurde oder ein Merkzeichen abgelehnt wurde.
Weitere Informationenfinden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

