Beratungs-und Prüfbehörde

Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Sinne des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) im Alb-Donau-Kreis ist das Landratsamt als untere Aufsichtsbehörde (Beratungs- und Prüfbehörde) zuständig.
 
Die Einrichtungen werden von der Beratungs- und Prüfbehörde durch wiederkehrende Regelprüfungen oder anlassbezogene Qualitätsprüfungen überwacht. Dabei werden die personelle Ausstattung, die baulichen Gegebenheiten, die hygienischen Verhältnisse sowie die Qualität der Betreuung und Pflege überprüft. Im Nachgang wird auf die Beseitigung möglicher Mängel hingewirkt.
 
Die Beratungs- und Prüfbehörde unterstützt die Einrichtungen in der Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung. Darüber hinaus trägt sie durch Beratung dazu bei, die Selbständigkeit und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten und zu verbessern.
 
Gerne können Sie sich mit Fragen an die Beratungs- und Prüfbehörde wenden.

Kontakt

Gesundheitsamt
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1732
E-Mail: gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de