Wohnen
Wo kann ich wohnen?
Sie können Ihren Wohnort in Deutschland frei wählen. Daher können Sie, sollte die Möglichkeit bestehen, bei Freunden oder Verwandten unterkommen.
Haben Sie keine Kontaktperson in Deutschland und können außerdem nicht bei Freunden oder Verwandten untergebracht werden, dann stehen die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Sie finden alle wichtigen Informationen zu den Landeserstaufnahmeeinrichtungen hier.
In diesen Einrichtungen werden Sie registriert, Sie erhalten eine soziale Betreuung und bekommen eine medizinische Versorgung.
Wohnen in einer eigenen Wohnung
Für eine private Wohnung können für Sie im Rahmen der Asylbewerberleistungen die angemessenen Mietkosten übernommen werden. Es gelten die üblichen Mietobergrenzen (analog Jobcenter) und es muss bei einer privaten Wohnung ein Mietvertrag vorliegen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie in einer abgetrennten Wohneinheit wohnen oder ob Ihnen beispielsweise ein Gästezimmer innerhalb einer Privatwohnung zur Verfügung gestellt wird.
Sie können die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (12,9 KB) für die Asylbewerberleistungen des Alb-Donau-Kreises unter folgender E-Mail Adresse erreichen (Asylbewerberleistungen@alb-donau-kreis.de).
Wie kann ich freien Wohnraum zur Verfügung stellen?
Wenn Sie Geflüchteten freien Wohnraum in Ihrer Stadt oder Gemeinde zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte direkt an die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten in Ihrer Stadt/Gemeinde.
Die Kommunen koordinieren jeweils die Abläufe vor Ort und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.