"Opferpension" und Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die in der ehemaligen DDR eine rechtsstaatswidrig Freiheitsentziehung erlitten haben, eine besondere monatliche Zuwendung ("Opferpension") oder eine Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG erhalten. 

Die Berechtigung ist durch den Rehabilitierungsbeschluss (oder dem Kassationsbeschluss) beziehungsweise mit der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz nachzuweisen. 

Wir bearbeiten Anträge für Einwohner des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm. 

Bitte wenden Sie sich an:

  • Sonja Freiberger
    (Zuständig für Alb-Donau-Kreis u. Stadt Ulm)
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Zimmer 3H-4
    Telefon (0731) 185-4697
    Telefax (0731) 185-4727
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