"Opferpension" und Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die in der ehemaligen DDR eine rechtsstaatswidrig Freiheitsentziehung erlitten haben, eine besondere monatliche Zuwendung ("Opferpension") oder eine Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG erhalten. Die Berechtigung ist durch den Rehabilitierungsbeschluss (oder dem Kassationsbeschluss) beziehungsweise mit der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz nachzuweisen. 

Wir bearbeiten Anträge für die Einwohnerinnen und Einwohner des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm. 

Kontakt

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an versorgung@alb-donau-kreis.de oder telefonisch an das Versorgungsamt unter der Rufnummer 0731/185 4302.