Einbürgerung

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Wenn Sie keinen Einbürgerungsanspruch haben, kann eine Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz möglich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Einbürgerungsbehörde.

Die Einbürgerungsbehörde des Alb-Donau-Kreises in Ulm ist für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alb-Donau-Kreis zuständig (einschließlich Stadtbereich Ehingen und Altkreis Ehingen).
 
 
Antrag auf Einbürgerung hier (315,3 KB) herunterladen. Bitte legen Sie dem Antrag keine Dokumente und Unterlagen im Original bei. Sie werden noch gesondert zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert.
 
 
Weitere Informationen:

Kontaktdaten

Einbürgerungsbehörde 
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdienst,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731/185-1405

E-Mail: einbuergerungsbehoerde@alb-donau-kreis.de