Einbürgerung
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Wenn Sie keinen Einbürgerungsanspruch haben, kann eine Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz möglich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Antrag
Zum Erhalt des Antragsformulars ist keine persönliche Vorsprache bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich
Den Antrag auf Einbürgerung können Sie hier (PDF | 979,8 KB) herunterladen. Bitte legen Sie dem Antrag keine Dokumente und Unterlagen im Original bei. Sie werden noch gesondert zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert.
Weitere Informationen zur Antragsstellung:
Weitere allgemeine Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier.
Zuständigkeit
Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Alb-Donau-Kreises in Ulm ist für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alb-Donau-Kreis zuständig (einschließlich Stadtbereich Ehingen und Altkreis Ehingen).
Einbürgerungsfeier
Nach Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Die Einbürgerungsurkunden werden in der Regel jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat jeweils um 14 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier überreicht.
Kontaktdaten
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Staatsangehörigkeitsbehörde
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1405
E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@alb-donau-kreis.de