Leistungen für Asyl·Bewerber im Alb-Donau-Kreis
Sie sind aus einem anderen Land geflüchtet?
Sie haben in Deutschland Asyl beantragt?
Dann können Sie Geld oder andere Leistungen bekommen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Wie bekommen Sie Leistungen?
Sie müssen schriftlich einen Antrag beim Landrats·Amt stellen.
Das Landrats·Amt prüft Ihren Antrag.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Reise·Pass
- Nachweis, wie lange Sie in Deutschland bleiben können.
- Nachweis, ob Sie Geld verdienen.
Zum Beispiel ein Lohn-Zettel. - Nachweis, ob und wieviel Geld Sie haben.
Sie können diese Leistungen bekommen
- Sach·Leistungen
- Geld·Leistungen
- Gut·Scheine
- Behandlung bei Krankheit
Sie haben Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Landratsamt Alb-Donau-KreisSchillerstraße 3089077 Ulm
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag: 8:00 bis 12:30 UhrDonnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
Ihre Ansprech-Person
Welche Person für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen.
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