Schülerbeförderung
Beschluss des Kreistags: Alle Familien zahlen ab August 2025 einheitlichen Eigenanteil für Schülerbeförderung
Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat am 19. Mai 2025 beschlossen, die freiwillig geleistete Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis zu beenden: Ab dem 1. August 2025 wird im gesamten Landkreis ein einheitlicher monatlicher Eigenanteil für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt – unabhängig von Schulart, Förderbedarf oder Beförderungsart.
Bislang hatte der Landkreis die Beförderungskosten für Grundschulkinder, Schülerinnen und Schüler an SBBZ, im inklusiven Unterricht und im freigestellten Schülerverkehr sowie für Familien mit mehr als zwei Kindern in der Schülerbeförderung ab dem 3. Kind vollständig übernommen. Diese Regelung ging über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellte eine freiwillige Zusatzleistung dar.
Nach der Schülerbeförderungssatzung des Alb-Donau-Kreises wird für viele Schülerinnen und Schüler bereits ein monatlicher Eigenanteil erhoben. Aktuell beträgt dieser:
- 46,70 Euro für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen sowie der Gymnasien bis Klasse 10
- 51,70 Euro (46,70 Euro + 5,00 Euro) für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 an Gymnasien sowie an Kollegien, Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahren
Diese Beträge bleiben unverändert bestehen. Neu ist, dass auch die bisher befreiten Gruppen ab August 2025 in die Eigenanteilsregelung einbezogen werden. Ziel ist es, die Kosten gleichmäßiger zu verteilen und die Haushaltslage zu stabilisieren. Familien mit geringem Einkommen können über verschiedene Sozialleistungen finanzielle Unterstützung oder die Erstattung der Kosten beantragen.