Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis bleibt eingeschränkt – Ausnahmen für größere Gewässer

Hier ist ein Foto von einer Flusslandschaft zu sehen. Das Flussbett ist mit vielen Steinen unterschiedlicher Größe übersät, zwischen denen das Wasser fließt. Beide Seiten des Flusses sind von dichtem, grünem Grün und hohem Gras gesäumt, und im Hintergrund erstreckt sich ein Wald bis zum Horizont.

Die Wasserentnahme aus Bächen und kleinen Flüssen im Alb-Donau-Kreis bleibt weiterhin eingeschränkt. Das Landratsamt hat die bestehende Allgemeinverfügung bis einschließlich 26. August 2025 verlängert. Trotz zwischenzeitlicher Regenfälle führen insbesondere kleinere Flüsse und Bäche nach wie vor zu wenig Wasser. Die hydrologischen Kennwerte wie Wasserstände und Abflussmengen liegen an vielen Stellen noch immer deutlich unter den üblichen Niedrigwassergrenzen.

In den vergangenen Tagen kam es zwar verbreitet zu teils kräftigen Niederschlägen, doch sie reichen nicht aus, um die Niedrigwassersituation grundlegend zu entschärfen. So liegt der landesweite Durchschnittswert mit 76 mm Regen im Juli weiterhin unter dem für diesen Monat üblichen Mittel.
 

Um eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen, hätte der durchschnittliche Juli-Niederschlag von etwa 91 mm erreicht werden müssen. Für den August wäre ein weiterer durchschnittlicher Monatsniederschlag von mindestens 94 mm notwendig. Entscheidend ist, dass der Regen nicht als Starkregen niedergeht, sondern in Form von gleichmäßigem Landregen fällt – also mit geringer Intensität, dafür über einen längeren Zeitraum. Nur so können Böden und Grundwasserspeicher wieder aufgefüllt werden. Diese sind aktuell vielerorts noch immer unterdurchschnittlich gefüllt. Grund hierfür sind die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Monate: So fielen im Juni 2025 landesweit nur rund 74 mm Regen – das entspricht etwa 69 Prozent des langjährigen Juni-Durchschnitts. Auch die Monate davor waren deutlich zu trocken: Von Februar bis Juni wurde insgesamt nur etwa 57 Prozent der üblichen Regenmenge für diesen Zeitraum gemessen.

Die Niederschläge der letzten Wochen haben jedoch in den größeren Fließgewässern zu einer Normalisierung der Wasserstände geführt. Daher gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung nicht mehr für die Iller, die Riß, die Rot, die Westernach sowie den Stehenbach. Auch die Donau, der Gießen und die Baggerseen bleiben wie bisher ausgenommen.

Die Einschränkungen betreffen insbesondere das Entnehmen von Wasser mit technischen Geräten wie beispielsweise Pumpen. Erlaubt bleibt weiterhin das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Regelung gilt auch für wasserrechtlich zugelassene Entnahmen, sofern entsprechende Nebenbestimmungen dies vorsehen.

Ziel der Allgemeinverfügung ist der Schutz der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer: Niedrige Wasserstände führen zu höheren Temperaturen und geringerem Sauerstoffgehalt, was die Lebensbedingungen für Wasserorganismen deutlich verschlechtert. Zusätzliche Entnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht weiter beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass bei niedrigem Wasserstand der Anteil an geklärtem Abwasser im Verhältnis zum natürlichen Flusswasser zunimmt

Die Einschränkungen dienen dem Ziel, die verbleibenden Wasserressourcen zu schützen und weitere ökologische Schäden zu vermeiden. In begründeten Einzelfällen kann bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses am Gewässerschutz werden solche Ausnahmen allerdings nur sehr restriktiv erteilt.