Anhaltende Niedrigwasserlage: Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis weiterhin eingeschränkt
Trotz einzelner Regenfälle in den vergangenen Tagen bleibt die Situation in den Bächen und Flüssen des Alb-Donau-Kreises angespannt. Viele Gewässer führen weiterhin sehr wenig Wasser, die Pegelstände liegen teilweise deutlich unterhalb der üblichen Niedrigwassergrenzen. Auch die aktuelle Wetterprognose lässt keine nachhaltige Entspannung erwarten. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis verlängert deshalb die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme, die am 25. Juni 2025 in Kraft trat und zunächst bis zum 15. Juli 2025 galt. Die Regelung gilt nun bis einschließlich 5. August 2025.
Von der Verfügung bereits ausgenommen sind die Donau und Baggerseen. Bei diesen Gewässern liegen die hydrologischen Kennwerte – wie Abflüsse und Wasserstände – aktuell noch über den mittleren jährlichen Niedrigstwerten. Nun wurde auch der Gießen aus der Regelung herausgenommen. Dabei handelt es sich um ein durch die Iller gespeistes Gewässer mit reguliertem Abfluss.
Die langanhaltende Trockenheit hat ökologische Auswirkungen: Der niedrige Wasserstand führt zu einer stärkeren Erwärmung der Flüsse, was wiederum den Sauerstoffgehalt verringert. Diese Bedingungen setzen das ökologische Gleichgewicht unter Druck. Besonders betroffen sind Fische, Amphibien und Kleinstlebewesen, die unter den veränderten Lebensbedingungen leiden. Hinzu kommt, dass bei niedrigem Wasserstand das Verhältnis von geklärtem Abwasser zum natürlichen Flusswasser ungünstiger wird.
Die Einschränkungen dienen dem Ziel, die verbleibenden Wasserressourcen zu schützen und weitere ökologische Schäden zu vermeiden. In begründeten Einzelfällen kann bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses am Gewässerschutz werden solche Ausnahmen allerdings nur sehr restriktiv erteilt.
Sollte sich die Lage bis Anfang August nicht merklich verbessern, ist eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung nicht ausgeschlossen.