Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis informiert über wichtige Änderung in der Pflegeversicherung
Der Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis informiert über eine wichtige Änderung in der Pflegeversicherung, die für Pflegebedürftige oder deren Angehörigen relevant sein könnte: Ab Pflegegrad 1 steht Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Dieser wird von der Pflegekasse bezahlt und kann für Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden. Neu ist, dass der Entlastungsbetrag nicht nur von anerkannten Dienstleistern abgerufen werden kann, sondern auch von privaten Personen als ehrenamtliche Einzelhelferinnen und -helfer.
Diese müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig betreuen, mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert sein, nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen leben und nicht als vorrangige Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig sein.
Zu den Unterstützungsleistungen zählt die Begleitung bei Spaziergängen, zu Behörden sowie zu Arztbesuchen, Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen, Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten. Der Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis beantwortet Fragen dazu telefonisch unter 0731/185-4399.