Alb-Donau-Kreis fördert Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft

Auf dem Bild ist ein Acker zu sehen, Reihen voller Pflanzen und dazwischen Erdfurchen ohne Unkraut

Über die „Kreisförderung Landwirtschaft“ werden seit 2020 Techniken gefördert, die den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch mechanische Verfahren ersetzen oder optimieren. Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis gestellt werden.

Die Förderung gilt für

  • Prismenwalzen oder Messerwalzen zur mechanischen Unkrautbekämpfung bzw. zur Unterdrückung des Maiszünslerbefalles,
  • Mulchgeräte zur Eindämmung der Übertragung von Fusarien durch Maisstoppeln und zur Unterdrückung des Maiszünslers,
  • Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung wie Hackstriegel, Maishacke, Hackmaschine,
  • Grünlandstriegel zur Verbesserung des Grünlandes,
  • Dropleg-Düsen zur Reduzierung des Rückstandsrisikos in Pollen und Honig.

Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Insgesamt stellt der Alb-Donau-Kreis für diesen Fördertopf 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.  

Informationen zum Online-Antragsverfahren erhalten Landwirtinnen und Landwirte auf www.alb-donau-kreis.de > Dienstleistungen A-Z > Landwirtschaft: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/foerderung+von+projekten+in+der+landwirtschaft.html

Für Fragen steht Herr Gräber telefonisch unter der Nummer 0731/185-3126 oder per E-Mail an jochen.graeber@alb-donau-kreis.de zur Verfügung.