Alb-Donau-Kreis fördert Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft
Über die „Kreisförderung Landwirtschaft“ werden seit 2020 Techniken gefördert, die den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch mechanische Verfahren ersetzen oder optimieren. Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis gestellt werden.
Die Förderung gilt für
- Prismenwalzen oder Messerwalzen zur mechanischen Unkrautbekämpfung bzw. zur Unterdrückung des Maiszünslerbefalles,
- Mulchgeräte zur Eindämmung der Übertragung von Fusarien durch Maisstoppeln und zur Unterdrückung des Maiszünslers,
- Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung wie Hackstriegel, Maishacke, Hackmaschine,
- Grünlandstriegel zur Verbesserung des Grünlandes,
- Dropleg-Düsen zur Reduzierung des Rückstandsrisikos in Pollen und Honig.
Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Insgesamt stellt der Alb-Donau-Kreis für diesen Fördertopf 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Informationen zum Online-Antragsverfahren erhalten Landwirtinnen und Landwirte auf www.alb-donau-kreis.de > Dienstleistungen A-Z > Landwirtschaft: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/foerderung+von+projekten+in+der+landwirtschaft.html
Für Fragen steht Herr Gräber telefonisch unter der Nummer 0731/185-3126 oder per E-Mail an jochen.graeber@alb-donau-kreis.de zur Verfügung.