Vortrag erklärt, was bei E-Rechnungen im landwirtschaftlichen Betrieb zu beachten ist

Bild zeigt einen Mann, der einer Frau an einem Computer etwas erkärt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen im vorgeschriebenen Format zu empfangen, zu verarbeiten und digital zu archivieren. Zwar gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 – je nach Umsatz teilweise auch darüber hinaus – dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden, sofern der jeweilige Geschäftspartner zustimmt. Dennoch sorgt die neue Regelung bei vielen Landwirtinnen und Landwirten weiterhin für Unsicherheit.

Welche Anforderungen konkret gelten und wie Betriebe die gesetzlichen Vorgaben praxisnah umsetzen können, erläutert Steuerberater Andreas Knäuer, Geschäftsführer der LGG Steuerberatung GmbH. Er spricht im Anschluss an die Regularien im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins landwirtschaftliche Fachbildung (vlf) Alb-Donau-Ulm.
 
Die Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, 3. März 2026, im Gasthaus Hirsch, Rißtisser Straße 4 in Ersingen, statt. Beginn ist um 20 Uhr. Eingeladen sind alle Mitglieder des vlf Alb-Donau-Ulm sowie interessierte Gäste.