Beurkundungen von Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht
Folgende Beurkundungen sind möglich:
- Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung,
(diese Beurkundungen sind grundsätzlich auch beim Standesamt möglich) - Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern,
- Verpflichtungen für Betreuungs- oder Kindesunterhalt
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
- Rita Fuchshuber
(Frau Fuchshuber vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 4H-12
Telefon (0731) 185-4385
Telefax (0731) 185-224385
Email rita.fuchshuber@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten