Sanierungspreis 2023 - Vorbildliches Bauen im Bestand

Schirmherr: Landrat Heiner Scheffold / Auslober: Alb-Donau-Kreis

In Zeiten knapper Flächen, begrenzter Ressourcen und zunehmendem Wohnraummangel spielt die Sanierung eine immer wichtigere Rolle. Die Neubelebung von Bestandsgebäuden birgt viele Potentiale: Zeitgemäße, kreative Lösungen tragen dem demografischen Wandel, der Klimakrise und der Energiewende Rechnung, vermeiden Leerstände und unnötigen Flächenverbrauch, und erhöhen gleichzeitig die Attraktivität der Ortskerne.

Um diese wichtige Schlüsselfunktionen zu fördern, wird nun bereits zum dritten Mal der Sanierungspreis des Alb-Donau-Kreises unter dem Motto „Vorbildliches Bauen im Bestand“ ausgelobt.

Vorbildliches Sanieren und Bauen im Bestand ist vielgestaltig und umfasst die Ergänzung von Bestandsgebäuden durch Anbauten und Aufstockungen oder die Nachverdichtung von Geschossbausiedlungen genauso wie die Umwandlung von bisher landwirtschaftlich oder gewerblich genutzter Bausubstanz. Der Sanierungspreis des Alb-Donau-Kreises möchte diese Vielfalt der Möglichkeiten einem breiten Publikum anhand von innovativen, gelungenen Sanierungsprojekten im Landkreis näherbringen. Die prämierten Objekte sollen in einer Ausstellung vorbildhaft und praxisnah zeigen, weshalb sich die Auseinandersetzung mit vorhandener Bausubstanz lohnt und zu einer Aktualisierung von Traditionen beitragen kann.

Gegenstand der Auslobung

Zur Auslobung können grundsätzlich alle Sanierungen und Umnutzungen angemeldet werden.

  • Sanierung und Wiedernutzung älterer Gebäude, z.B. Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, landwirtschaftliche und kommunale Bauten.
  • Architekturbeispiele im Bestand, welche zeigen, dass Energieeffizienz, Baukultur und Architektur im „Altbau“ erfolgreich verbunden werden können.
  • Auf ökologisches, energiesparendes und ortstypisches Bauen wird besonderer Wert gelegt.
  • Die gemeldeten Objekte müssen innerhalb des Alb-Donau-Kreises liegen.
  • Die Fertigstellung muss zwischen November 2016 bis zur Auslobung im Oktober 2023 erfolgt sein.

Teilnahme

Teilnehmen können Gemeinden, Bauherren, Architekten und Unternehmer.

  • Bei der Einreichung von Projekten wird das Einverständnis von Architekt und Bauherr vorausgesetzt.
  • Pro Teilnehmer können mehrere Projekte gemeldet werden.
  • Die Teilnehmer erklären sich mit einer Besichtigung ihres Gebäudes durch die Jury einverstanden.
  • Die Architekten und Bauherren sind damit einverstanden, dass die Projekte zeitlich unbeschränkt veröffentlicht werden. Der Teilnehmer versichert, über die Nutzungsrechte an den eingereichten Unterlagen zu verfügen und erforderliche Einwilligungen Dritter eingeholt zu haben. Er stellt den Auslober von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

Beurteilung und Auszeichnung

Die eingereichten Unterlagen werden nach den Zulassungsbedingungen im Landratsamt vorgeprüft und die eingereichten Objekte von einer Jury beurteilt. Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse. Die ausgezeichneten Arbeiten sollen veröffentlicht werden.

Die Sanierungspreise werden im Rahmen der Kreistagssitzung am 18. Dezember 2023 verliehen.

  • Die prämierten Objekte werden mit einer Ausstellung im Landratsamt der Öffentlichkeit vorgestellt.
  • Der Sanierungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
  • Es ist vorgesehen, die Preissumme auf mehrere Objekte zu verteilen.
  • Die Bauherren/Eigentümer der ausgezeichneten Objekte erhalten eine Urkunde und einen Geldpreis.
  • Die Architekten erhalten für jede ausgezeichnete Arbeit eine Urkunde.

Einzureichende Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen müssen so aussagekräftig sein, dass sie eine Vorbeurteilung ermöglichen. Sie sollten grundsätzlich die folgenden Elemente enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Ausschreibungsformular (DOCX | 534,8 KB).
  • Beschreibung des Objekts.
  • Lageplan M 1:500.
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100.
  • Aussagekräftige Fotos, die den Zustand vor und nach der Sanierung zeigen.
  • Die Pläne und Fotos sind auf mind. zwei ausgedruckten Plänen im Format A 2 einzureichen.

Die Unterlagen sollten digital auf einem USB-Stick gespeichert sein und bis spätestens 29. September 2023 (während der üblichen Öffnungszeiten) beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingereicht werden:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Schillerstr. 30 / Zimmer 3A-04 / 89077 Ulm

Die Unterlagen können innerhalb von sechs Wochen nach der Ausstellung abgeholt werden.

Organisation

Weitere Informationen zum Verfahren können erfragt werden bei:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Fachdienstleiterin Astrid Köpf
Schillerstr. 30 / Zimmer 3A-03 / 89077 Ulm

Telefon: 0731 / 185-1273
Telefax: 0731 / 185-1477
Email: bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de