Wohngeld für Mieter und Eigentümer

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. 

Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. 

Sie können Wohngeld über diesen Link auch formlos beantragen. Dabei gelten folgende Besonderheiten:

  • Ihr formloser Antrag gilt zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.
  • Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

Hinweis zur Wohngeld-Plus-Reform 2023

Aufgrund der kurzfristig durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wohngeld-Plus-Reform 2023 und den damit verbundenen stark angestiegenen Antragszahlen, kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten.
 
Um weiterhin eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, bitte wir Sie, von nicht notwendigen Anfragen, insbesondere Sachstandsanfragen, abzusehen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Wohngeldstelle derzeit nur stark eingeschränkt erreichbar ist. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt..
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ausschluss vom Wohngeld

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben, Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.

Ausnahmen:

  • Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
  • Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Verfahrensablauf

Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt. Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden. Sie können Wohngeld komfortabel online beantragen.

Sonstiges

  • Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann dies zu einer Verringerung des Wohngeldes führen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
  • Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Ansprechpartner

Teamkoordinatorin

Michaela Pohl

Sachbearbeiterinnen

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Montag und Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
A bis Bi N.N.
Telefon: 0731 185 4378
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Bj bis Fi Sabrina Bischof
Telefon: 0731 185 4734
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Fj bis Ho Aleyna Kurde
Telefon 0731 185 4729
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Hp bis K Chiara Bosch
Telefon: 0731 185 4475
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
L bis Ne Melanie Fitterling
Telefon: 0731 185 4472
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Nf bis San Amelie Rupp
Telefon: 0731 185 4380
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Sao bis Su Sonja Erhardt
Telefon: 0731 185 4738
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Sv bis Wag Diana Harder
Telefon: 0731 185 4435
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de
Wah bis Z Michaela Pohl
Telefon: 0731 185 4343
E-Mail: wohngeld@alb-donau-kreis.de

Antragsformulare

Allgemeine Informationen