Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Das ist eine finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
Bitte wenden Sie sich an:
- Ganimete Begu
(Frau Begu vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 1H-17
Telefon 0731 185 4396
Telefax 0731 185 22 4396
ganimete.begu@alb-donau-kreis.de - Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon (07391) 779-2455
Telefax (07391) 779-2466
marianne.ehrhart.mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten