Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Das ist eine finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
Bitte wenden Sie sich an:
- Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
marianne.ehrhart.mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten - Anna Wille
(Frau Wille vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 1H-17
Telefon: 0731 185-4396
Telefax: 0731 185-224396
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de