Fahrwegbestimmung zur Beförderung von Gefahrgütern
Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Amt für Verkehr und Mobilität, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon 0731 185-1429
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@alb-donau-kreis.de
Die Beförderung gefährlicher Güter darf außerhalb von Autobahnen nur innerhalb eines durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegten Fahrweges erfolgen (§ 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer - GGVSEB). Diese Festlegung geschieht durch das Verwaltungsverfahren zur Fahrwegbestimmung.
Den Antrag finden Sie hier.