Altenhilfefachberatung
- Sozialplanung im Bereich Altenhilfe und Weiterentwicklung von Angeboten
- Anlauf- und Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige. Beratung der in der Altenhilfe Tätigen
- Generationenübergreifende Zusammenarbeit mit Institutionen, Kommunen, Kreisseniorenrat und neuen Initiativen im Altenhilfebereich
- Mitwirkung bei der Herausgabe Seniorenwegwegweiser des KSR
- Beratung und Begleitung von Gemeinden und Kommunen zu Themen der Quartiersentwicklung
- Landkreis Anerkennungsstelle von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI (UstA – Angebote)
Bitte wenden Sie sich an:
Ursula Schmid-Berghammer
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 6H-05
Telefon: 0731 185-4412
Telefax: 0731 185-224419
ursula.schmid-berghammer@alb-donau-kreis.de
Weitere Informationen für Kommunen und Gemeinden:
3. Runde des Förderprogramms „Netzwerk für Generationen“ der Baden-Württemberg-Stiftung und Familienforschung - weitere Informationen finden Sie hier. (238,9 KB)
Weitere Informationen:
Hinweise für UstA - Anbieter:
Wie beantragen Sie die Anerkennung §45a SGB XI?
Einzureichen ist ein schriftlicher Antrag an das Landratsamt Alb-Donau Kreis:
- Antragsformular (133,5 KB)
- Vorlage - Tätigkeitsbericht - UstA-VO (45,7 KB)
Für jedes Angebot ist ein gesonderter Antrag erforderlich und die Vorlage eines Konzepts mit Angaben zu:
- Inhalte und Leistungen
- Verhältnis der Anzahl der Betreuenden zur Anzahl der Betreuten
- Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebots (wann, wie oft)
- Maßnahmen der Qualitätssicherung (Schulungen, fachliche Begleitung)
- Preise
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Altenhilfeplanung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und bei der Fach- und Koordinierungsstelle für Unterstützungsangebote
Weitere Informationen zu Pflege im Alb-Donau-Kreis finden Sie über die Pflegestützpunkte:
https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/pflegestuetzpunkt.html
Ausbau der Selbsthilfe und des Freiwilligenengagements in der Pflege
Die Altenhilfeplanung des Landkreis Alb-Donau und die Fachstelle „Pflege engagiert“ informiert zu den Förderbedingungen zur Umsetzung der Fördermaßnahmen nach SGB XI §45c Abs.1 Nr. 2 und zu §45d (Projekte wie z. B. gemeinsame Mittagstische, Mobilitäts- Fahrdienstkonzepte, gemeinsame Bildungs- und Freizeitgestaltung, Austauschgruppen pflegende Angehörige, fachliche Beratung und Begleitung von bürgerschaftlichen Initiativen, etc…)
Weitere Informationen zum Thema Demenz
Informationen zu Schulungsangeboten zum Thema Demenz der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg finden Sie hier (1,242 MB) und hier.