Windkraftausbau im Alb-Donau-Kreis nimmt Fahrt auf: 119 neue Anlagen beantragt

Der Ausbau der Windenergie im Alb-Donau-Kreis schreitet spürbar voran. Bis zum 30. Juni 2025 sind beim Amt für Umwelt und Arbeitsschutz insgesamt 27 Anträge für 119 neue Windräder eingegangen. Sechs dieser Anlagen wurden bereits genehmigt. Sie liegen in Gebieten, die offiziell als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen und durch bestehende Regionalpläne abgesichert sind.

Möglich wird dieses schnelle Vorgehen durch eine gesetzliche Regelung, die auf Bundesebene seit März 2023 gilt. Sie erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Einzelprüfung zu verzichten. Das gilt dann, wenn die Windkraftanlage in einem bereits ausgewiesenen Vorranggebiet gebaut werden soll, wenn für das Gebiet bereits eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde und wenn es sich nicht um ein Naturschutzgebiet, ein Natura 2000-Gebiet oder einen Nationalpark handelt. Diese Regelung betrifft alle Genehmigungsverfahren, bei denen der Antrag bis spätestens 30. Juni 2025 gestellt wurde – auch dann, wenn dieser zum Zeitpunkt der Einreichung noch unvollständig ist. Hintergrund dieser Ausnahmeregelung ist die sogenannte EU-Notfallverordnung, mit der die Energiewende deutlich beschleunigt werden soll. Deutschland hat sie durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und schneller mehr erneuerbare Energie zu erzeugen – ein zentrales Anliegen auch für den Alb-Donau-Kreis.

Genehmigungsverfahren beginnen, sobald Unterlagen vollständig sind
Die meisten der 119 beantragten Anlagen wurden in den letzten Tagen vor Fristende eingereicht. Viele dieser Anträge sind aktuell noch unvollständig. Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz beginnt mit der Bearbeitung, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht alle vorgeschlagenen Windräder tatsächlich genehmigt werden können. Denn im weiteren Verfahren können sich noch Änderungen ergeben: Der aktuelle Entwurf für den Regionalplan, der im Herbst 2025 in eine zweite Beteiligungsrunde geht, sieht in mehreren Bereichen verkleinerte Vorrangflächen oder die vollständige Streichung einzelner Flächen vor. Hinzu kommt, dass sich in einigen Fällen mehrere Investoren auf dieselben Flächen beworben haben. Da diese Vorhaben nicht parallel umgesetzt werden können, schließen sie sich gegenseitig aus. In anderen Fällen könnten die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte – insbesondere während der Nachtstunden – überschritten werden, was einer Genehmigung ebenfalls entgegenstehen kann.

Ein Großteil der beantragten Windenergieanlagen liegt außerhalb bereits rechtskräftiger Vorranggebiete. Genehmigungen dafür können frühestens erteilt werden, wenn der neue Regionalplan offiziell beschlossen ist – das wird nach aktueller Planung nicht vor dem Jahr 2026 der Fall sein.

Erneuerbare Energien als zentraler Faktor für die Standortattraktivität
„Die Sicherstellung der Stromversorgung zählt zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Der Energiebedarf steigt – durch den Ausbau der Elektromobilität, die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und den Umbau der Industrie. Wer heute auf verlässliche und nachhaltige Stromquellen setzt, schafft nicht nur Klimaschutz, sondern sichert auch die Zukunftsfähigkeit der Region. Für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger ist eine stabile Energieversorgung ein entscheidender Standortfaktor. Deshalb begrüße ich die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, den Windkraftausbau spürbar zu beschleunigen. Mit den zahlreichen eingereichten Projekten rückt das Ziel einer klimafreundlichen, unabhängigen Energieversorgung näher. Der Abbau bürokratischer Hürden beim Ausbau der Erneuerbaren ist von zentraler Bedeutung – damit gute Ideen und Projekte schneller Wirklichkeit werden können“, sagte Landrat Heiner Scheffold.