Informationen zur Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis

Im Alb-Donau-Kreis ist der hochansteckende Vogelgrippe-Subtyp H5N1 in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen sowie bei einem Wildvogel bei Ehingen-Rißtissen nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden.

  • Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung Ende Oktober 2025 umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
  • Der Hof wurde vorläufig gereinigt und desinfiziert. Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche Schlussdesinfektion, die längere Zeit in Anspruch nimmt. Zudem wurden Betriebe in der Umgebung untersucht und beprobt. 
  • Bei den umfangreichen Beprobungen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt. Daher wird die Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 26. November 2025 aufgehoben. Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen entfallen damit. Die Schutzzone (3-Kilometer-Radius) konnte bereits einige Tage zuvor entfallen. 
  • Zwischenzeitlich wurde auch bei einem Wildvogel das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen und durch das FLI bestätigt. Betroffen ist eine Graugans, die bei Ehingen-Rißtissen an einem See gefunden wurde. Rißtissen liegt außerhalb der zuvor eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen um den Nutzgeflügelbetrieb in Öllingen.

Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen

  • Aufgrund des Ausbruchs in Öllingen galt vom 5. Oktober an eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wurde jedoch mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zum 26. November 2025 aufgehoben: Bei den umfangreichen Beprobungen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt.

Update zum Fund des infizierten Wildvogels in Ehingen-Rißtissen

  • Eine Aufstallungspflicht wird derzeit nicht angeordnet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht weiter erhöht hat.
  • Anders als im Fall Öllingen, wo zahlreiche Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen bestanden und dadurch ein höheres Risiko einer Verschleppung gegeben war, liegen in Rißtissen keine entsprechenden Anhaltspunkte vor. Eine Aufstallungspflicht ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die nur dann angeordnet wird, wenn das Risiko einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände über das derzeit vom Land und vom FLI angenommene generelle Risiko hinausgeht.
  • Stattdessen appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie unten in den FAQs.

Pressemitteilungen zum Ausbruch

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Geflügelpest

Was ist die Vogelgrippe?

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest oder auch HPAIV), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft bei den Tieren mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Die Krankheit wird seit einigen Jahren immer wieder in Deutschland nachgewiesen, häufig sind Wildvögel betroffen. Es treten jedoch auch immer wieder Ausbrüche in Geflügelbetrieben auf. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seiner aktuellen Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als ‚hoch‘ eingestuft. 

Wie gefährlich ist die Vogelgrippe für Menschen?

Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen geschützt.
 
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.

Wie hat sich die Vogelgrippe im Landkreis ausgebreitet?

Die Vogelgrippe konnte im Alb-Donau-Kreis bisher in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen sowie bei einem Wildvogel bei Ehingen-Rißtissen nachgewiesen werden.

Welche Maßnahmen hat das Landratsamt ergriffen?

Nach Bestätigung des Ausbruchs Ende Oktober 2025 bei einem Geflügelbetrieb in Öllingen wurden gemäß Geflügelpest-Verordnung folgende Maßnahmen durchgeführt. Diese galten bis zum 26. November 2025:

  • Erlass einer Allgemeinverfügung, die am 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr in Kraft getreten ist und ab diesem Zeitpunkt verbindlich galt.
  • Einrichtung einer Schutzzone (3-Kilometer-Radius) und einer Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) rund um den betroffenen Betrieb in Öllingen
  • Aufstallungspflicht für Geflügel in den beiden Zonen
  • Verbot von Transporten oder Verkauf von Geflügelprodukten in der Schutz- und Überwachungszone
  • Informationen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (tägliche Eigenkontrolle der Tiere auf Krankheitsanzeichen, Registrierungspflicht, Nagerbekämpfung) – mehr Infos finden Sie weiter unten
  • Untersuchung und Überwachung weiterer Bestände in der Umgebung
  • Öffentlichkeitsinformation und enge Abstimmung mit den Landesbehörden

Welche Pflichten habe ich als Geflügelhalterin oder -halter?

  • Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, Trennung Stall/Straßenbereich)
  • Regelmäßige Eigenkontrolle der Tiere und sofortige Meldung bei Auffälligkeiten
  • Sofern die Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert ist, ist das unverzüglich nachzuholen. Das gilt auch für aufgegebene Tierhaltungen. Die entsprechenden Formulare zur Meldung finden Sie hier (PDF | 424,5 KB).
  • Meldepflicht bei erhöhter Sterblichkeit oder Leistungsabfall

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind verpflichtend?

Die Grafik des Friedrich-Löffler-Instituts „Nutzgeflügel schützen“ stellt dar, welche Biosicherheitsmaßnamen in einer Geflügelhaltung erforderlich sind.

Seit dem 21. Januar 2023 sind diese Maßnahmen durch eine Anordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren verpflichtend!

Muss ich meinen Geflügelbestand registrieren?

Damit das Veterinäramt im Fall eines Ausbruchs weiß, wo sich weitere Geflügelhaltungen im Umkreis befinden, gilt grundsätzlich eine Meldepflicht: Jede und jeder, der Geflügel hält, muss dieses beim Veterinäramt anmelden. Die Meldepflicht gilt ohne Ausnahme ab dem ersten Tier und ist kostenlos. Die entsprechenden Formulare zur Meldung finden Sie hier (PDF | 424,5 KB).

Muss ich meine private Geflügelhaltung registrieren lassen?

Ja. Auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren müssen der Veterinärbehörde bekannt sein. Alle Halterinnen und Halter sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt zu registrieren. Die entsprechenden Formulare zur Meldung finden Sie hier (PDF | 424,5 KB).

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung oder die Geflügelpest-Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 30.000 Euro Buße geahndet werden können.

Darf ich weiterhin Eier und Geflügel essen?

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher durch den Verzehr keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen Zubereitung – sicher abgetötet wird.

Wichtig: Wie bei allen tierischen Lebensmitteln gelten die üblichen Hygieneregeln (durchgaren, Hände waschen etc.).

Was soll ich tun, wenn ich einen toten oder kranken Vogel finde?

Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel nicht anfassen oder mitnehmen. Stattdessen sollte der Fund je nach Art bei der der Stadt oder Gemeinde gemeldet werden. Diese sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt ab.

Relevant sind wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel. Handelt es sich um mehrere tote Vögel, melden Sie bitte auch andere Arten wie Tauben oder Singvögel. Meldungen bitte an die Kommunen, nur außerhalb deren Öffnungszeiten und am Wochenende an die Leitstelle unter der Nummer 0731 880700. 

Achten Sie dabei auf Fundort, Datum und Tierart. Dokumentieren Sie diese Details möglichst genau – etwa durch ein Handyfoto mit Geodaten.

Kann ich mich beim Spaziergang mit dem Virus anstecken?

Eine Ansteckung bei Spaziergängen ist sehr unwahrscheinlich. Bitte Hunde an der Leine führen und Kontakt mit Vogelkot oder Kadavern vermeiden.

Jagd: Wie soll ich mit erlegten Wildvögeln umgehen?

  • Keine Verarbeitung oder Verwertung von auffällig kranken oder toten Wildvögeln
  • Keine Weitergabe an Dritte
  • Meldung an die Veterinärbehörde bei Auffälligkeiten

Welche besonderen Meldepflichten gelten aktuell?

Jede unübliche Vogelsterblichkeit in Wildtier- oder Geflügelbeständen muss sofort gemeldet werden. Auch verendete oder erkrankte Tiere in der Jagd sind meldepflichtig.

Wo finde ich weitere Informationen zur Vogelgrippe im Allgemeinen und zum Ausbruch im Alb-Donau-Kreis?

An wen kann ich mich bei Verdacht oder Fragen wenden?

Wenn Sie Fragen haben, die über das FAQ hinausgehen, können Sie sich per E-Mail an das Bürgerpostfach frage@alb-donau-kreis.de wenden.

Bei Verdachtsmeldungen und der Registrierung von Geflügelbeständen schreiben Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an frage@alb-donau-kreis.de. Ihre Nachricht wird schnellstmöglich an das Veterinäramt weitergeleitet.

Weitere Informationen