Informationen zur Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis
Im Alb-Donau-Kreis ist der hochansteckende Vogelgrippe-Subtyp H5N1 in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen sowie bei einem Wildvogel bei Ehingen-Rißtissen nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden.
- Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung Ende Oktober 2025 umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
- Der Hof wurde vorläufig gereinigt und desinfiziert. Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche Schlussdesinfektion, die längere Zeit in Anspruch nimmt. Zudem wurden Betriebe in der Umgebung untersucht und beprobt.
- Bei den umfangreichen Beprobungen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt. Daher wird die Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 26. November 2025 aufgehoben. Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen entfallen damit. Die Schutzzone (3-Kilometer-Radius) konnte bereits einige Tage zuvor entfallen.
- Zwischenzeitlich wurde auch bei einem Wildvogel das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen und durch das FLI bestätigt. Betroffen ist eine Graugans, die bei Ehingen-Rißtissen an einem See gefunden wurde. Rißtissen liegt außerhalb der zuvor eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen um den Nutzgeflügelbetrieb in Öllingen.
Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen
- Aufgrund des Ausbruchs in Öllingen galt vom 5. Oktober an eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wurde jedoch mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zum 26. November 2025 aufgehoben: Bei den umfangreichen Beprobungen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt.
Update zum Fund des infizierten Wildvogels in Ehingen-Rißtissen
- Eine Aufstallungspflicht wird derzeit nicht angeordnet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht weiter erhöht hat.
- Anders als im Fall Öllingen, wo zahlreiche Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen bestanden und dadurch ein höheres Risiko einer Verschleppung gegeben war, liegen in Rißtissen keine entsprechenden Anhaltspunkte vor. Eine Aufstallungspflicht ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die nur dann angeordnet wird, wenn das Risiko einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände über das derzeit vom Land und vom FLI angenommene generelle Risiko hinausgeht.
- Stattdessen appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie unten in den FAQs.


