Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ansprechpartner:
- Sven Großmann - laufende Veranstaltungen (z.B. Umzüge, Läufe, Ralleys)
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: (0731) 185-1434
PC-Fax: (0731) 185-22 1434
Telefax: (0731) 185-1418
E-Mail: veranstaltungen-verkehr@alb-donau-kreis.de - Monika Hofmann - stehende Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste)
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: (0731) 185-1431
PC-Fax: (0731) 185-22 1431
Telefax: (0731) 185-1418
E-Mail: veranstaltungen-verkehr@alb-donau-kreis.de
Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge, Werbeveranstaltungen oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen nutzen zu dürfen.
Gleichzeitig legt die Straßenverkehrsbehörde über Auflagen fest, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Im Einzelnen werden, soweit erforderlich, Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehört dazu.
Bei Großveranstaltungen werden außerdem Maßnahmen auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs und zur Abwehr von Gefahren für Besucher und Nachbarschaft festgelegt.
Gebühr
- je nach Aufwand für die Verwaltungsbehörde 10,20 bis 767,00 Euro (Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
Antrag
Bitte Antrag mindestens 1 Monat vor Beginn Online (über den Button „Daten absenden) übermitteln:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum