Informationen zur Geflügelpest
(Aviäre Influenza / Vogelgrippe)
Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden.
- Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
- Der Hof wurde vorläufig gereinigt und desinfiziert. Im nächsten Schritt erfolgt nun die eigentliche Schlussdesinfektion. Parallel dazu lief weiter die Kontaktermittlung, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Zudem werden Betriebe in der Umgebung untersucht und beprobt.
- Bislang gibt es keine weiteren positiven Befunde. Das ist allerdings keine Entwarnung, da die Inkubationszeit bis zu 21 Tage betragen kann. Zudem besteht weiterhin das unkalkulierbare Risiko, dass Wildvögel das Virus in Geflügelhaltungen eintragen.
Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen
Aufgrund des Ausbruchs gilt vom 25. Oktober eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wurde über eine Allgemeinverfügung angeordnet. In dieser sind auch Karten der Schutz- und Überwachungszone enthalten. Eine Übersicht über die Zonen finden Sie hier.
Welche Maßnahmen das Veterinäramt ergriffen hat und welche Pflichten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter jetzt haben, finden Sie unten in den FAQs.


