Förderung von Projekten in der Landwirtschaft
Techniken zur Reduzierung oder Optimierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Informationen zur De-minimis-Beihilfe 2023
- Richtlinie (8,6 KB)
- Erläuterung zur De-minimis-Beihilfe (25,3 KB)
Der Antrag kann ab dem 15.12.2022 gestellt werden. Die Förderung wird nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) vergeben.
Anträge
- Online 1. Teilantrag oder
- Download 1. Teilantrag (44,2 KB) (per Post)
Sobald Sie Ihre Teilnahmebestätigung an der De-minimis-Beihilfe erhalten haben, füllen Sie bitte die nachfolgende De-minimis-Erklärung aus:
- Online De-minimis-Erklärung oder
- Download De-minimis-Erklärung (29,1 KB) (per Post)
Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch an uns wenden (Telefon: 0731 185-1673, Frau Scholz).
Weiterbildung für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer
- Richtlinie (19,5 KB)
Förderung von Projekten in landwirtschaftlichen Betrieben – „Lernort Bauernhof“
- Richtlinie (202,6 KB)