Alb-Donau-Kreis treibt Ausbau erneuerbarer Energien voran und genehmigt Repowering von Windkraftanlagen bei Schalkstetten

Hier ist ein Bild von Windräder zu sehen.

„Ältere Windkraftanlagen gegen neuere, leistungsfähigere Modelle zu ersetzen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende – das hat die jüngst durchgeführte Potenzialanalyse deutlich gemacht. Durch dieses sogenannte Repowering reduziert sich die Anzahl der Windkraftanlagen, die wir brauchen, um hier in der Region bilanziell energieautark zu werden. Dass wir uns selbst darum kümmern müssen, unseren künftigen Strombedarf zu decken, wird immer klarer. Tun wir das nicht, büßen wir an Wirtschaftskraft und Wohlstand ein. Insofern freue ich mich sehr darüber, dass die alten Windräder in Schalkstetten durch hochmoderne, neue Anlagen ersetzt werden, die fünfmal leistungsfähiger sind“, sagt Landrat Heiner Scheffold zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG.

Damit können nun drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7,2MW mit je einer Nennleistung von 7,2 Megawatt, einer Nabenhöhe von 175 Metern, einem Rotordurchmesser von 172 Metern und einer Gesamthöhe von 261 Metern gebaut werden. Diese Anlagen ersetzen die zwei bereits bestehenden Windenergieanlagen des Typs AnBonus 1,3MW/62 mit einer Leistung von jeweils 1,3 Megawatt. Durch das Repowering werden am Standort Schalkstetten die größten und leistungsstärksten Anlagen im Alb-Donau-Kreis entstehen. Mit der Installation dieser Windkraftwerke nimmt der Alb-Donau-Kreis eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein, da landesweit noch keine Anlage dieses Typs errichtet und in Betrieb genommen wurde.

Neues Gesetz ermöglicht Verfahrensbeschleunigung
Eine Premiere stellte auch das Genehmigungsverfahren dar, das im Alb-Donau-Kreis erstmals zur Anwendung kam. Es basiert auf dem am 29. März 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das auf eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land zielt. Da sich die Anlagen in Schalkstetten in einem vom Regionalverband Donau-Iller ausgewiesenen und rechtskräftigen Vorranggebiet befinden, konnte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung innerhalb von nur acht Monaten erteilt werden. Nach § 6 WindBG entfallen in ausgewiesenen Windenergiegebieten die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung, was eine enorme Zeitersparnis bedeutet. Da der Artenschutz im Alb-Donau-Kreis einen sehr hohen Stellenwert genießt, wurden mit der Genehmigung aber verhältnismäßige und wirksame Artenschutzmaßnahmen angeordnet, insbesondere für den Rotmilan und Fledermäuse.

„Diese Verfahrensvereinfachung bedeutet einen großen Fortschritt im Vergleich zu den zeitintensiven Genehmigungsverfahren der Vergangenheit. Das zeigt, wie effektiv Bürokratieabbau sein kann, wenn man ihn durchsetzt. Er ist zudem auch dringend notwendig – anders schaffen wir es nicht, unsere Stromgewinnung rechtzeitig umzustellen. Hier drängt die Zeit. Das Ende von fossiler und atomarer Energie ist beschlossen, gleichzeitig steigt unser Strombedarf durch die Digitalisierung und den Umstieg auf alternative Wasserstoff- oder E-Antriebstechnologien in Verkehr und Wirtschaft. Wenn wir unseren Lebensstandard in der gewohnten Weise erhalten wollen, müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren mit aller Kraft vorantreiben“, so Scheffold.